miet-boot-thumps

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

Willkommen auf Miet-Boot.de! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt, um Boote ganz einfach zu mieten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters ausgeWILDert - echte Natur erleben findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von ausgeWILDert - echte Natur erleben sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

Vertragsabschluss


Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung. Dadurch kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und ausgeWILDert – echte Natur erleben, Yvonne Ziermann (nachfolgend ausgeWILDert genannt) zustande und Sie verpflichten sich, unsere AGB’s anzuerkennen.


Bei einer Gruppenbuchung vertritt der Anmeldende alle Teilnehmer und akzeptiert auch in ihrem Namen unsere AGB’s. Sollte eine Reservierung zum gewünschten Termin nicht möglich sein, werden wir Ihnen dies umgehend mitteilen.


Zahlung


Zahlungen können ausschließlich in bar vor Ort oder im voraus per Überweisung oder via Paypal Freunde erfolgen. Als Nachweis ist dann die Vorlage der Bankbestätigung erforderlich. Barzahlung bzw. Vorlage der Bankbestätigung sind vor Beginn der gebuchten Outdoor-Aktivität zu erledigen. Unsere Kontoverbindung werden wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mitteilen.


Bei größeren Gruppen ist eine Anzahlung in voller Höhe des Gesamtbetrages nach Eingang der Buchungsbestätigung zu leisten.


Buchungsrücktritt seitens des Mieters


Sollten Sie vom Vertrag zurücktreten, dann entstehen Ihnen – immer bezogen auf den Gesamtbetrag – Stornokosten in folgender Höhe:


bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 10 %


vom 29. – 20. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 30 %


vom 19. – 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 50 %


vom 7. – 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 75 %


danach so wie bei Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung: 100 %


Auch Krankheit oder ungünstige Wetter- oder Verkehrsbedingungen rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt Ihrerseits von der Buchung. Ein ev. verspätetes Erscheinen zur Veranstaltung geht zeitlich zu Ihren Lasten. Sollte ein nachfolgender Kunde durch Ihre Verspätung seine Veranstaltung nicht oder nur verspätet antreten können, müssen Sie den finanziellen Schaden ersetzen. Spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Termin kann ausgeWILDert die für Sie reservierten Sportgeräte anderweitig vergeben.


Buchungsrücktritt seitens des Veranstalters


ausgeWILDert kann die vertraglich vereinbarte Veranstaltung bei höherer Gewalt (z.B. Hochwasser), bestehenden Sicherheitsrisiken oder auch behördlichen Anordnungen jederzeit kündigen. Die abgesagte Veranstaltung wird in Absprache mit dem Kunden auf einen neuen Termin umgebucht; bereits geleistete Zahlungen werden darauf angerechnet. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.


Einzelne Teilnehmer können jederzeit von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie offensichtlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, hinsichtlich ihrer körperlichen Verfassung offensichtlich nicht die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, den Anweisungen des Veranstalters oder seines Personals nicht Folge leisten, die Befahrungsregeln der Kanuverordnung für das jeweilige Gewässer nicht befolgen, Angler oder Anwohner durch Lärm oder Rücksichtslosigkeit stören, mit den gemieteten Gegenständen nicht sachgerecht umgehen oder die Aufsichtspflicht von minderjährigen Teilnehmern nicht gewährleistet ist. In all diesen Fällen ist eine Mietpreiserstattung ausgeschlossen.


Leistungen


Wir stellen Ihnen alle notwendigen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Dies sind beim Kajakverleih Kajak, Paddel, Schwimmwesten, Flusskarte sowie wasserdichte Tonne oder Packsack

für Wechselkleidung und private Wertsachen, beim Bogenschießen Köcher, Pfeile und Handschutz, bei Klettersteig- und bei Höhlentouren Klettersteigsets und Schutzhelme (für Höhlentouren mit Stirnlampe). Ferner geben wir Ihnen eine qualifizierte Einweisung in die jeweilige Sportart und sorgen für den Materialtransport zum und vom Einsatzort.


Haftung


Die Teilnahme an unseren Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Wir haften weder bei Verletzungen noch bei Schäden, auch nicht am Eigentum Dritter, die Sie mit unserem Leihmaterial eventuell verursachen noch für Schäden oder Verluste an privaten Gegenständen wie Kameras oder Handys, die Sie während der Veranstaltung mit sich führen.


Der Mieter haftet für Verlust bzw. eventuelle Schäden an Boot oder anderem Zubehör, die während der Mietzeit entstehen und über einen normalen Verschleiß hinausgehen. Bei Überbuchung haften wir für Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Leistungspreises. Im Übrigen verweisen wir auf unsere bestehende Betriebshaftpflichtversicherung:


Sonstiges


Die Teilnehmer müssen körperlich in der Lage sein, an den gebuchten Aktivitäten teilzunehmen. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Angestellten ist aus Sicherheitsgründen stets Folge zu leisten.


Die Kanuverordnung für die zu befahrenden Gewässer ist aufmerksam zu lesen und zu befolgen, Umwelt- und Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten. Die Kajaks dürfen nur bis zur erlaubten Höchstpersonenzahl und bis zur maximal erlaubten Zuladung laut Bootsaufkleber des Herstellers ausgelastet werden. Alle Personen, die unsere Kajaks benutzen, müssen über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen und eine geeignete Schwimmweste tragen.


Die Kanus dürfen nur an den offiziellen Ein- und Ausstiegen zu Wasser gelassen bzw. herausgenommen werden. Unter keinen Umständen dürfen die Booite allein im Wasser verbleiben; für eventuelle Schäden durch abtreibende Boote haftet der Mieter!


Salvatorische Klausel


a)Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nähsten kommt.

b) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von ausgeWILDert.