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Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

Willkommen auf Miet-Boot.de! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt, um Boote ganz einfach zu mieten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Beste Dinge GmbH Ostsee-charter24.de findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Beste Dinge GmbH Ostsee-charter24.de sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

CHARTERBEDINGUNGEN 

Diese Charterbedingungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil des Chartervertrages gegenüber dem Yachteigner, sofern dieser nicht der

Vercharterer ist, dem Vercharterer und dem Charterer. Unabhängig davon, ob dieser Vertrag für eigene Yachten oder im Namen von anderen abgeschlossen wird.

§ 1 Zahlung und Rücktritt

1.1 Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto der Beste Dinge GmbH, Iban DE82 2309 0142 0050 2781 18 , BIC GENODEF1HLU bei der VOLKSBANK Lübeck.

1.2 Nach Bestätigung der Reservierung durch den Vercharterer sind 50 % des Charterpreises innerhalb von 10 Tagen fällig,

anderenfalls gilt der Inhalt des Vertrages nicht als feste Buchung. Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Chartervertrag für den

Vercharterer verbindlich. Der restliche Charterpreis ist spätestens 30 Tage vor Charterbeginn per Überweisung zu zahlen. Die Kaution in

der Höhe von EURO 1000,00 wird bei Übergabe der Yacht in Bargeld beim Vercharterer hinterlegt. Sie wird sofort nach Charterende

abzugsfrei erstattet, wenn die Yacht –wie übernommen-, d.h. ohne Beanstandungen und in sauberem Zustand zurückgegeben wurde.

1.3 Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag bis zu 30 Tage vor Charterbeginn, so hat der Vercharterer Anspruch auf den halben

Charterpreis, bei späterem Rücktritt auf den vollen Charterpreis, wenn kein Ersatzcharterer gefunden wird.

Ausdrücklich wird der Abschluss einer Reiseausfallversicherung empfohlen.

1.4 Der Chartervertrag beinhaltet die Nutzung der Yacht nur durch die im Chartervertrag genannten Personen (Verstöße dagegen

führen zur sofortigen ersatzlosen Auflösung des Vertrages). Nicht eingeschlossen sind: Treibstoff, Liegegebühren in fremden Häfen,

Crewlistengebühr, Bettzeug, Geschirr, Handtücher, Reinigung der Yacht, Unfallversicherung, usw.

§ 2 Pflichten des Vercharterers

2.1 Der Vercharterer verpflichtet sich, die Yacht zum vereinbarten Termin in einem dem Zweck entsprechenden ordentlichen und betriebsbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen. Die Kaskoversicherung deckt die versicherten Fälle wie Schäden durch höhere Gewalt, Blitzschlag, Sinken, Feuer, Zusammenstoß, Strandung usw. mit einer Selbstbeteiligung von EURO 1000,00. Der Abschluss einer Personen-Unfallversicherung ist Sache des Charterers.

2.2 Der Vercharterer zahlt die anteilige Chartergebühr zurück, wenn die Yacht über 1 Tag verspätet bereitgestellt werden kann. Fällt die Yacht aus solchen Gründen, die der Vercharterer nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise für den gebuchten Zeitraum aus und der Vercharterer kann keine gleichwertige Yacht zur Verfügung stellen, erhält der Charterer die geleistete Zahlung zurück.

Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen kann der Charterer nicht fordern.

2.3 Das freie Nutzungsrecht erhält der Charterer in dem Augenblick, wo er schriftlich bestätigt hat, dass sich die Yacht im allgemein

betriebsfähigen Zustand befindet, die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Bei Übernahme versteckte oder

bei Rückgabe entstandene Mängel an der Yacht und ihrer Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, die Chartergebühr zu

mindern, es sei denn, der Mangel war infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

§ 3 Pflichten des Charterers

Beschädigungen an der Yacht, der Ausrüstung und des Zubehörs, die der Charterer zu verantworten hat und die nicht von der Versicherung

bezahlt werden, sind mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Wobei im Fall, dass eine Reparatur oder die Beschaffung von Ersatz erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, die Kaution bis dahin beim Vercharterer treuhänderisch verbleibt.

3.1 Der Charterer erklärt, mit der Yacht keine gewerbliche Personenbeförderung zu betreiben und die Yacht nicht anderen Personen zu überlassen. Der Charterer verpflichtet sich, sich an alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu halten, insbesondere gegenüber Schifffahrts- und Zolldienststellen. Folgen aus der Verletzung bestehender Gesetze und Verordnungen und/oder daraus resultierenden Gerichtsverfahren, sowie Geldstrafen oder Beschlagnahme hat allein der Charterer zu verantworten. Im Fall eines Verlustes aus der Beschlagnahme hat der Charterer innerhalb von acht Tagen vollen Schadenersatz in Höhe des in der Versicherungspolice

eingetragenen Wertes des Schiffs an den Yachteigner zu leisten.

3.2 Bei Havarie sind sofort der Vercharterer und die zuständigen Behörden zu informieren und ein –von Zeugen bestätigtes- Protokoll

zu erstellen.

3.3 Wird durch Navigationsfehler, Missachtung von Wettermeldungen oder anderer leichtfertiger Handlungen oder Unterlassungen ein Seenotfall mit Einsatz von Bergungsfahrzeugen oder Rettungshubschraubern ausgelöst, haftet ausschließlich der Schiffsführer für die entstandenen Kosten. Grundberührungen sind meldepflichtig. Sie können zum Regress führen, wenn der Folgecharterer dadurch ursächlich gefährdet wird oder Schaden erleidet.

3.4 Treten während der Charterzeit Schäden durch normalen Verschleiß am Material auf, ist der Charterer berechtigt, Reparaturen bis zu einer Höhe von EURO 300,-- sofort durchführen zu lassen. Der Betrag wird erstattet. Reparaturen, die innerhalb von 24 Stunden ausgeführt werden, rechtfertigen keine Minderung der Chartergebühr.

3.5 Die Yacht muss am folgenden Morgen bis 09.00 Uhr zwecks Inventur und Rückgabe geräumt sein. Auf der Übergabe-Checkliste

sind eventuelle Beanstandungen zu vermerken. Sollten die Übergabe und Übernahmezeiten nicht eingehalten werden wird bis zu 2

Stunden Verspätung je Stunde € 20,00 verrechnet. Bei mehr als 2 Stunden Verspätung wird für die extra Übernahme/Übergabe eine

Pauschale in der Höhe von € 50,00 verrechnet.

3.6 Die Yacht wird mit Treibstoff vollgetankt dem Charterer übergeben. Ebenfalls vollgetankt hat dieser sie abzuliefern. Das

Chemie-WC wird entleert dem Charterer übergeben. Ebenfalls entleert hat dieser es abzuliefern.

3.7 Befindet sich das Boot auf einem Trailer, ist der Trailer gegen Diebstahl zu sichern. Dies geschieht über das an der

Anhängekupplung befindliche Sperrschloss (im Zubehör enthalten).

§ 4 Vertragsrecht

4.1 Als Gerichtsstand wird Lübeck vereinbart.

4.2 Nebenabreden erlangen nur bei schriftlicher Fixierung und gegenseitiger Bestätigung Gültigkeit.