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Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

Willkommen auf Miet-Boot.de! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt, um Boote ganz einfach zu mieten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Donauboot findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Donauboot sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages
zwischen der Firma Donauboot Bootsverleih (Vermieter) und dem Kunden (Mieter). Die
Anerkennung durch den Mieter und seine begleitenden Personen erfolgt durch Bestätigung
bei der Buchung des Bootes.
1. Allgemeines
Die Vermietung der Boote erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr
vollendet, ihre Personalien (Name, Anschrift) angegeben und ein gültiges Personaldokument
haben. Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist,
insbesondere aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten. Darüber hinaus ist der
Mieter verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Richtlinien zur Benutzung und zum
Verhalten (siehe 5. Nutzung und Verhaltensregeln) vertraut zu machen und für deren
Einhaltung zu sorgen. Die Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am
vereinbarten Ort, zurückzugeben. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der vereinbarten
Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des
Mietpreises. Weder Havarie noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter
zu einer Preisminderung oder Schadensersatz. Sollte ein gebuchtes Boot am vereinbarten
Tag nicht zur Verfügung stehen (Schaden am Boot, Reparatur), so erklärt sich der Kunde
damit einverstanden, ein Boot der gleichen Buchungsklasse oder der nächsthöheren
Buchungsklasse ohne Aufpreis zu übernehmen. Sollte auch dann kein Boot zur Verfügung
stehen, kann gemeinsam ein anderes Datum für die Buchung vereinbart werden oder der
Buchungspreis als Gutschein ausgestellt werden.
2. Buchung, Kaution und Stornierung
Buchung eines Bootes kann telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort erfolgen. Der Vertrag
kommt durch Antrag (Angebot) und Zahlung des vollständigen Buchungsbetrages und
Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich oder mündlich) zustande. Er ist gemäß BGB in
jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit
seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei
Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht. Vor
Fahrtantritt hat der Mieter eine Kaution zu hinterlegen. Diese beträgt für alle Boote jeweils
300,00 Euro. Die Kaution ist in bar zu entrichten. Nach Tourende wird dem Mieter die
Kaution, soweit sichtbar keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet. Der Vermieter ist
verpflichtet, die gebuchten Boote für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum
Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleistete Zahlungen
in voller Höhe zurück. Eine Umbuchung der gemieteten Boote ist möglich und muss
spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Sollte wegen
schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei
ausgeschlossen) die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, kann der Mieter
diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen.
Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Bei einer Stornierung ab dem Zeitpunkt
der Buchung betragen die Gebühren 30 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten ab 7 Tagen
vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 50% des Gesamtpreises.
3. Unverfügbarkeit
Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande, das gemietete Boot
zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe
zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen,
Schifffahrtbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen, die er nicht zu verantworten hat,
sowie Fälle von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem. (Buchungsbestätigung,
schriftlich oder mündlich) zustande.
4. Übernahme und Rückgabe
Das Boot ist zu den vereinbarten Zeiten zu übernehmen bzw. Zurückzugeben. Vor
Fahrtantritt findet eine ausführliche Einweisung statt. Dafür ist es notwendig 20 Minuten vor
der vereinbarten Buchungszeit am vereinbarten Ort (Sportbootschleuse) zu sein. Das Boot
wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben und
muss von ihm in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden. Der Vermieter führt die
Endreinigung durch. Im Falle grober Verschmutzung, z.B. Schlamm an Boot, Deck oder
Anker oder verschmutzten Leinen, nicht entsorgtem Müll, behält sich der Vermieter das
Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu berechnen. Für
eine nicht schriftlich vereinbarte verspätete Rückgabe wird für die erste halbe Stunde eine
Gebühr in Höhe von 100 € fällig. Für jede weitere halbe Stunde werden je 50 € berechnet.
Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen
Benutzung. Vor Rückgabe der Boote müssen Teile des Bootes, die eigenständig umgebaut
wurden, wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Vor Fahrtantritt
prüfen Mieter und Vermieter das Boot und dessen Einrichtung gemeinsam auf Schäden und
dokumentieren diese schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden am
Boot aufmerksam zu machen, welche vom Vermieter übersehen wurden. Im Falle einer
Beschädigung während der Fahrt ist der Mieter in der Pflicht, den Vermieter umgehend
telefonisch über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der
Vermieter das Boot erneut. Er ist berechtigt, alle nicht zuvor bei der Übergabe
dokumentierten Schäden, wie unter 6. „Haftung und gegenseitige Verpflichtung“
beschrieben, in Rechnung zu stellen. Falls der Mieter bei Rückgabe Schäden verschweigt,
kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden
bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat. Mieter und Vermieter können bei Bedarf auch
einen abweichenden Ort für die Übernahme/Rückgabe des Bootes vereinbaren. Diese
gesonderte Vereinbarung ist im Vorfeld schriftlich zu treffen. Der Transfer wird dem Mieter
zusätzlich je nach Aufwand und nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
5. Nutzungs- und Verhaltungsregeln
Die Benutzung der gemieteten Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Benutzung des Bootes erklärt der Mieter mit seiner
Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende
Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die
Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Für Kinder
unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln
(Schwimmwesten) Pflicht. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht
nachzukommen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu
beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot usw.). Der
Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl
und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm,
Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die
schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und
Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der
Lage sein, ein Sportboot zu führen. Er muss, ab einer Motorisierung von über 15 PS, im
Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein. Dieser ist bei Übergabe des
Bootes zwingend vorzulegen. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist
verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu
informieren und diese einzuhalten. Der Vermieter behält sich vor Fahrtantritt vor, bei
fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Boote nicht auszuhändigen. Die
Nutzung eines eigenen Grills auf den Booten ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen,
Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an den Booten werden mit einer Gebühr oder
der Einbehaltung der Kaution geahndet. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter.
Musik darf auf den Booten grundsätzlich abgespielt werden, jedoch in einer angemessenen
Lautstärke („Zimmerlautstärke“) je nach Umgebung. Generatoren, Verstärker oder Boxen
sind nicht gestattet.
6. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Boote sind nicht wie Autos Kraft Gesetz versichert. In den Preisen für die Bootsmiete ist eine
Haftpflicht und Kasko mit einem Selbstbehalt enthalten. Der Selbstbehalt beträgt 1000 € und
ist anteilig enthalten in der Kaution, in Höhe von 300 €, welche hinterlegt wird. Eine
Reduzierung des Selbstbehalts ist bei der Buchung der Option „Donauboot Plus“ möglich,
bei der der Selbstbehalt von 1000 € auf 300 € für einen Schadensfall sinkt. Der Selbstbehalt
gilt pro Schadensfall. Bei verschiedenen Schäden kann dieser mehrfach berechnet
werden. Kommt es während einer Buchung zu mehreren Schadensfällen, gilt bei vorheriger
Buchung der Option „Donauboot Plus“ jeweils bei einem Schadensfall der reduzierte
Selbstbehalt, die übrigen Schadensfälle werden mit dem ursprünglichen Selbstbehalt von
jeweils 1000 € behandelt. Eine Reduzierung des Selbstbehaltes ist bei Gruppenfahrten und
entsprechender Buchung mehrerer Boote, nicht möglich. Der Mieter verpflichtet sich, das
Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden am Boot und des Zubehörs, für
den Verlust oder Diebstahl derselben, haftet der Mieter. Durch grob fahrlässiges Handeln
und daraus entstehenden Folgeschäden (Verlust der Mieteinnahmen), die durch starke
Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Bootes durch den Mieter entstehen, kann der
Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht
identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit
größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtig
Reparaturen am Boot durchzuführen oder durchführen zu lassen. Selbst bei bester Pflege
und Wartung ist das Auftreten von Mängeln nicht auszuschließen. Der Vermieter wird sich
sodann um die Lösung des Problems bemühen. Sofern keine wesentliche Beeinträchtigung
in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, ist weder Regressanspruch gegen den Vermieter
noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt darin begründet. Im Falle
eines Unfalls hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Es ist dem Mieter
nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Genussverlust in Folge einer
Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der
Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein. Der Mieter trägt
selbst die Verantwortung und Haftung für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt.
Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Abfälle und Müll mitgenommen und entsprechend
entsorgt werden. Die Nutzung des Bootes und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr.
Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen
Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs
entstehen, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist jegliche Haftung für den Verlust oder
Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern
ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des
Vermieters. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die
Anzeigengenauigkeit/Funktion der eingebauten Instrumente übernimmt der Vermieter keine
Gewähr.
7. Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg. Es gilt allein deutsches Recht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche
gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten
die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.