In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Event Party Boote findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Event Party Boote sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma eventpartyboote.de – Alu Pontons & Boote
Blaserwitzer Ring 32, 3593 Berlin (Vermieter) und dem Kunden (Mieter).
§1 Allgemein:
Die Vermietung des Bootes erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Alter muss anhand eines gültigen Ausweises mit Adresse nachgewiesen werden. Der Mieter verpflichtet sich die Weisungen dieser AGB und den Weisungen der bei der Bootsübergabe stattfindenden Einweisung folge zu leisten.
Der Mieter verpflichtet sich zum verantwortungsbewussten Umgang mit dem Mietgegenstand sowie darauf befindlichen Genstände.
Der Vermieter verpflichtet sich zur Bereitstellung, eines Mangelfreien, verkehrssicheren Bootes, so wie es auf der Webseite oder in den Werbeanzeigen gezeigt wird.
Die Rückgabeuhrzeit wird im Chartervertrag festgehalten, eine Verlängerung der Zeit bedarf die Zustimmung des Vermieters, sollte diese nicht stattgefunden haben, berechnet der Vermieter für die ersten vollen 30 Minuten 50€, danach werden 30€ für alle weiteren 30€ Minuten von der Kaution abgezogen .
Kinder unter 8 Jahren, so wie Nichtschwimmer sind dem Vermieter anzuzeigen, damit für sie mit den vorgeschriebenen Rettungswesten ausgerüstet werden können.
Der Vermieter stellt bei Wunsch für alle Passagiere passende Rettungswesten vor Fahrtantritt kostenlos zur Verfügung.
Für Verschmutzungen des Wassers und der Umwelt ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Vermieter stellt entsprechende Abfallbehälter auf Wunsch zu Verfügung.
Die Mitnahme von Tieren, bedarf die Zustimmung des Vermieters.
§2 Kaution
Bei Übergabe des Bootes ist die vertraglich festgelegte Kaution in der höhe von 250€ in bar zu hinterlegen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass das Mietobjekt besenrein und unbeschädigt sowie pünktlich zurückgegeben wird. Beschädigte oder verlorene Ausrüstungsgegenstände werden von der Kaution in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes abgezogen. Sollte die Höhe der Beschädigungen nicht auf Anhieb feststellbar sein, wird die gesamte Kaution einbehalten bis die Feststellung des Schadens abgeschlossen ist. Danach erfolgt die konkrete Abrechnung.
§3 Haftung des Vermieters
Das Boot ist Haftpflicht- und Kasko versichert mit je einer Selbstbeteiligung von 250,- € durch den Mieter. . Der Vermieter reserviert sich das Recht, die Selbstbeteiligungssumme einzubehalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Der Genussverlust folgend einer Havarie oder Unfall, der während der Vermietung vorfällt, kann weder der Grund einer Zurückzahlung noch einer Teilzahlung von der Summe dieser Vermietung sein, welches auch die Ursache war. Der Mieter und seine Begleiter benutzen das Boote und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter und seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.
§4 Haftung des Mieters
Die Übergabestelle sowie die Rückgabestelle des Bootes wird in der Reservierung und dem Chartervertrag festgelegt und ist bindend. Sollte durch den Mieter selbstverschuldet eine Rückübergabe an dem vereinbarten Ort nicht möglich sein, behält sich der Vermieter die Kaution oder einen Teil davon jedoch mindestens 100€ einzubehalten
Das Befahren von naturbelassenem Ufer, Beispielsweise Schilfgürtel oder Strände ist untersagt und führt zum Verlust der Kaution, zur Abdeckung der Folgeschäden
Der Mieter haftet für alle Vertragsverletzungen, insbesondere vorsätzliches und grobes Verschulden, Alkohol und Drogen und für Beschädigungen des Bootes oder der sich dazugehörigen Ausrüstung. Er hat das Boot in demselben Zustand zurück zu geben, wie er es bei Fahrantritt übernommen hat. Die Haftung erstreckt sich auch auf alle Folgekosten z.B. Reparatur, Sachverständigen u. Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall, Selbstbeteiligung usw.
Sollte der Mieter den gebuchten Termin nicht wahrnehmen ist die vereinbarte Miete für das Boot trotzdem fällig,
die Anzahlung wird einbehalten und gegengerechnet.
§5 Unverfügbarkeit
Sollte der Vermieter nicht im Stande sein, wegen unvorhergesehener Ereignisse, Ihnen das Boot zur Verfügung zu stellen, wird die gesamte Anzahlung an den Mieter zurückbezahlt. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechung oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser/Streik oder Ähnliches
§6 Stornierung:
Sollte der Mieter wegen schlechter Wetterbedingungen ( Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind ausgeschlossen) die Bootsfahrt nicht antreten zu können, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen.
Der Mieter kann 4 Wochen vor Fahrtantritt die Buchung kostenlos stornieren, danach berechnet der Vermieter 50% vom Charterpreis.
Einmalige Umbuchungen sind bis zu 14 Tagen vor Fahrtantritt kostenlos möglich. Danach gelten die Bedingungen, wie bei einer Stornierung.
Sollte am Tage des Charters schlechtes Wetter sein, ist das nicht automatisch ein Grund für eine Umbuchung. An den Tagen von Montag bis Donnerstag, sollte aber eine Umbuchung kein Problem sein. An den Wochenenden ist dies meist nicht möglich, weil dies die meist gebuchten Tage sind.
Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein das deutsche Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.