In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Garage 7 UG findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Garage 7 UG sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Hausbooten
1. Vertrag
Es wird ein befristeter Mietvertrag mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten
abgeschlossen. Verträge dieser Art sind nicht kündbar und unterliegen
nicht den sonstigen gesetzlichen Vorschriften wie z. B. bei
Wohnungsmietverträgen. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch die Zusendung
der Buchungsbestätigung des Vermieters an den Mieter.
Die Buchungsbestätigung enthält die im zuvor gemachten Angebot beschriebenen
Leistungen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
2. Mietpreiszahlung
Die in der Buchungsbestätigung festgelegten Zahlungstermine sind
Vertragsbestandteil.
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, wenn der Mieter seinen
Zahlungsverpflichtungen zu den festgelegten Terminen nicht nachkommt. Bei nicht
fristgerechtem Zahlungseingang ist der Vermieter berechtigt, das Boot ohne
vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten. Eine Mahnung ist nicht
erforderlich. Umstände durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Niedrigwasser o.
ä. berechtigen nicht zur Kündigung. Sollte der Vertrag nicht erfüllt werden
können, gelten folgende Regelungen für den Rücktritt:
Bei
Stornierung sind zu zahlen:
am Buchungstag kostenfrei
bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 %
bis 60 Tage vor Mietbeginn 40 %
bis 45 Tage vor Mietbeginn 60 %
bis 31 Tage vor Mietbeginn 90 %
ab 15 Tage vor Mietbeginn 100 % vom Mietpreis.
Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter stellen.
Der Eigner
bemüht sich bis zum ursprünglichen Tag des Reiseantritts um anderweitige
Vermietung des Mietobjekts. Die dadurch erzielten Erlöse werden dem Kunden
schadensmindernd angerechnet. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einen
geringeren als den pauschal berechneten Ersatzanspruch nachzuweisen.
Hinweis: Auch bei vollständiger anderweitiger Vermietung verbleibt ein Schaden
in Höhe von ca. 25% der Chartergebühr.
Der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Mieters (per
Online-Buchungsportal oder per E-Mail) beim Vermieter ist maßgeblich für den
Fristverlauf.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
4. Kaution
Bei Übergabe des Bootes ist die vertraglich festgelegte Kaution zu hinterlegen.
Die Kaution gilt je Schadenereignis. Ereignet sich ein Schaden, der die
Kautionshöhe vermutlich übersteigt, ist der Vermieter vor Weiterfahrt
berechtigt– je nach noch zu verbleibender Reisedauer und Fahrtroute, eine
Ersatzkaution für einen eventuellen weiteren Schaden zu verlangen. Der
Vermieter kann die Kaution wahlweise in Bar, Banküberweisung oder Kreditkarte
bis 14 Tage vor Reiseantritt verlangen. Die Kaution ist separat zur
Chartergebühr zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung, ist der Vermieter berechtigt,
das Boot anderweitig zu vermieten. Der Mieter wurde auf die Möglichkeit
hingewiesen, per online eine Kautionsversicherung abzuschließen.
Alle
Kautionen werden generell bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes
zurückerstattet – bei unbarer Zahlung bis max. 14 Tage nach Mietende.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Mietobjekt besenrein und unbeschädigt sowie
pünktlich zurückgegeben wird sowie etwaige Nebenkosten (Reinigung,
Servicegebühr, Kraftstoff, etc.) entrichtet wurden. Beschädigte oder verlorene
Ausrüstungsgegenstände werden auf die Kaution angerechnet. Bei Beschädigungen,
die der Höhe nach nicht sofort feststellbar sind, wird die gesamte Kaution einbehalten,
bis die Feststellung des Schadens abgeschlossen ist. Danach erfolgt die
konkrete Abrechnung. Der Mieter hat Anspruch auf Auskünfte bzw. einen
Kostenvoranschlag durch den Vermieter binnen 4 Wochen nach Mietende.
5. Versicherung
Für das Boot besteht eine Vollkaskoversicherung sowie eine Personen-/ und
Sachschadenhaftpflichtversicherung. Der Selbstbehalt des Mieters wird durch die
Höhe der hinterlegten Kaution geregelt. Bei vorsätzlicher Verursachung eines
Schadens kann eine Versicherung leistungsfrei sein. Der Versicherer ist
berechtigt, bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens (z.B. Fahren/
Ankern ab 4 Windstärken, Fahren im gekennzeichneten Flachwasser oder Verstoß
gegen die bei der Übergabe vereinbarten Verhaltensregeln), seine Leistung in
Höhe des Verhältnisses zum Verschulden zu kürzen. Der Mieter haftet für alle
nicht von der Versicherung ersetzten Schäden, die durch ihn oder seine
Begleiter herbeigeführt wurden. Bei grob fahrlässiger Verursachung von Schäden ist der
Vermieter berechtigt, die Kosten für die Schadenbehebung direkt an den Mieter
zu fakturieren. Der Mieter kann die durch ihn verauslagten Kosten bei seiner
Skipperhaftpflicht- oder Kautionsversicherung einreichen. Hierzu stellt der Vermieter
notwendige Unterlagen bereit.
Persönliche Gegenstände des Mieters und seiner Begleitung sind nicht
versichert, ebenso nicht Unfälle des Mieters und seiner Besatzung an Bord des
Bootes.
6. Revier
Der Vermieter stellt das Boot im jeweiligen Revier am ausgewiesenen Übernahme-
und Rückgabehafen zur
Verfügung. Der Vermieter ist unter Umständen berechtigt - je nach betrieblichem Erfordernis einen geeigneten anderen Hafen in der jeweiligen Region als den in der Buchung angegebenen Hafen für die Übergabe und Rücknahme bestimmen. Dies ist dem Gast i.d.R. bis 14 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen.
Die
ausgewiesenen Fahrgebiete sind gem. Angabe in den Gewässerkarten zu befahren.
Ein Verlassen des Fahrwassers ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können den
Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen und erhebliche Folgekosten
auslösen. Dafür haftet der Mieter. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist
unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Wetterwarnungen. Der Mieter hat
sich über die jeweilige Windvorhersage zu informieren. Ab 4 Windstärken ist das
Fahren mit Hausbooten verboten. Es gelten die Regeln der Verordnung über die
gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten
sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-
Sportbootvermietungsverordnung - BinSch-SportbootVermV). Die Verordnung ist
über die www.elwis.de abrufbar und liegt laut der gesetzlichen Vorschriften im
Boot aus.
Es ist zu beachten, dass alle Gewässer auf denen Hausboote stehen oder fahren,
strengsten Naturschutzbedingungen unterliegen. Es dürfen keine Gegenstände ins
Wasser geworfen und kein Abfall oder schädliche Flüssigkeiten in den Gewässern
entsorgt werden, besonders kein Kraftstoff oder Öl.
7. Nutzung
Bei Booten, die nur mit dem entsprechenden Befähigungsnachweis (z.B. SBF
Binnen) zu führen sind oder sofern kein Charterschein vor Ort erworben wird,
ist dieser Nachweis bei der Übergabe vorzulegen. Ausgewählte Fahrgebiete können
führerscheinfrei mit einer vor Ort zu erwerbenden Charterbescheinigung befahren
werden.
Die Teilnahme an der Einweisung zur Erlangung der Charterbescheinigung ist
Pflicht.
Die Übergabe des Bootes erfolgt durch den Vermieter oder seiner Vertretung,
einem beauftragten Unternehmen vor Ort. Es wird ein Übergabeprotokoll
angefertigt. Alle Verbrauchsstoffe gehen zu Lasten des Mieters und werden
gesondert berechnet (Wasser, Abwasser, Benzin, Gas, Strom). Das Boot wird
gereinigt, vollgetankt, mit leeren Fäkalientank und mit Gasflasche ausgestattet
dem Mieter übergeben.
Es wird eine Checkliste und ein Inventarverzeichnis erstellt-eine Preisliste für verlorene oder beschädigte Gegenstände liegt aus.
Der Mieter verpflichtet sich:
· das Boot mit mindestens 2 erwachsenen Personen zu besetzen,
· das Boot nicht mit mehr Personen zu belegen, als zugelassen sind,
· Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters an Bord zu nehmen,
· an Bord nur Bootschuhe mit weicher und heller Sohle zu tragen,
· nur mit Motorkraft in Häfen ein- und auszulaufen,
· nur bei Tageslicht mit dem Boot zu fahren,
·
das
Sonnensegel während der Fahrt, nachts und bei schlechtem Wetter
unverzüglich
zusammenzufalten und mit den dafür vorgesehenen Gurten zu sichern.
· bei gefährlichen Witterungsverhältnissen den Hafen nicht zu verlassen bzw. den nächsten geeigneten Hafen aufzusuchen,
· die An- und Abmeldung im Hafen vorzunehmen,
· die Hafengebühr in fremden Häfen zu entrichten,
·
den
Anweisungen des Hafenpersonals unbedingt Folge zu leisten,
eine Törn- Planung vorzunehmen, die eine zeitgerechte Rückkehr auch bei
widrigen
Wetterverhältnissen ermöglicht (z.B. durch die tägliche Nutzung der
Windfinder-App)
· bei der Törn- Planung die Brückenhöhen zu berücksichtigen, ggf. die Planung zu ändern,
· nicht ab 4 Windstärken zu fahren, zu ankern, oder ab- und anzulegen (über 28 km/h Windgeschwindigkeit)
· nicht nachts zu Ankern,
· keine Weitergabe des Bootes an Dritte vorzunehmen
· keine Gefahrgüter an Bord zu haben,
· bei den Toiletten an Bord nur vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Toilettenpapier zu benutzen und keinesfalls andere Materialen wie Feuchttücher und Hygieneartikel in der Toilette zu entsorgen, da dieses eine sofortige Verstopfung bewirkt und einen teuren Technikereinsatz zu Lasten des Mieters zur Folge hat,
· Schäden unverzüglich und am Tag des Schadenereignisses, möglichst nebst Fotomaterial, schriftlich zu melden,
· bei technischen Problemen sich über die mitgeteilten Kontaktdaten an den Vermieter oder seiner Vertretung zu wenden,
· Schäden am Boot oder der Ausrüstung oder Dritten unverzüglich dem Vermieter am Tag des Schadensereignisses, möglichst nebst Fotomaterial, schriftlich zu melden und keine eigenen Reparaturen vorzunehmen,
· Anfragen wegen etwaiger Preisminderungen aufgrund wesentlich eingeschränkter Nutzbarkeit des Bootes ausschließlich noch während der Reisedauer zu stellen und diese im Rückgabeprotokoll festzuhalten (spätere Reklamationen und Preisminderungen nach Rückgabe sind ausgeschlossen)
·
Diebstahl
des Bootes oder von Ausrüstungsgegenständen sofort dem Vermieter oder
seiner Vertretung und der Wasserschutzpolizei zu melden.
zur gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere sind störende Geräusche in den
nächtlichen Ruhezeiten in den Hafenanlagen und solche Tätigkeiten, die die
anderen Bootsanlieger durch den entstehenden Lärm belästigen und die
häusliche Ruhe beeinträchtigen zu vermeiden.
8. Rückgabe
Nach Beendigung der Mietzeit ist das Boot vereinbarungsgemäß in besenreinem
Zustand mit abgewaschenem und eingeräumtem Geschirr, abgezogenen Betten sowie Kraftstofftank
und Wassertank vollständig aufgefüllt, der Fäkalientank entleert dem Vermieter
oder seiner Vertretung zurückzugeben. Der Müll ist getrennt mit von Bord zu
nehmen und zu entsorgen. Die vertraglich vereinbarte Endreinigung erfolgt durch
den Vermieter. Der Mieter hat verloren gegangene, beschädigte oder durch
Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbare Gegenstände dem Vermieter
anzuzeigen. Diese werden dem Mieter berechnet. Grundberührungen sind zu melden.
Werden nicht gemeldete Schäden durch den Vermieter erst später festgestellt,
obliegt es dem Mieter zu beweisen, diese Schäden nicht verursacht zu haben. Bei
verspäteter Rückgabe des Bootes hat der Mieter einen dem Vermieter oder Dritten
dadurch entstandenen Schaden zu tragen. (z.B. Kosten je verspätete Stunde der
Rückgabe)
9. Haftung des Vermieters
Bei Reiseunterbrechung durch höhere Gewalt (z. B. schlechtes Wetter) oder
Verschulden Dritter ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Eine Haftung
des Vermieters besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
des Vermieters aus dem Miet- oder Chartervertrag.
Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dieses auch für die persönliche Haftung der Vertreter des Vermieters. Der
Abschluss einer Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters
für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe
Fahrlässigkeit an dem Charterboot entstanden sind. Für Handlungen und
Unterlassungen des Mieters, für die er von dritter Seite haftbar gemacht wird,
hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch
von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Persönliches Eigentum des Mieters
unterliegt nicht dem
Versicherungsschutz. Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung.
Für die Funktionalität von Strahlrudern übernimmt der Vermieter keine Haftung
oder Schadensersatz.
Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Der Vermieter haftet weder für ihn,
noch für andere Personen an Bord. Die Bedingungen des Versicherers sind
Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der
Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen
Schadensfall zu erteilen.
Wir empfehlen eine zusätzliche private Haftpflicht für Motorboote oder eine
Skipperhaftpflicht (z.B. beim ADAC) abzuschließen, um für mögliche selbstverschuldete
Schäden abgesichert zu sein.
10. Tracking
Manche unserer Boote sind mit Trackern ausgestattet. Tracking ermöglicht die Fernortung des Boots mittels eines Internetdienstes und die Aufzeichnung der Fahrtrouten, z.B. für die Versicherung und im Falle von Havarien. Die Speicherung der Routendaten erfolgt über Drittanbieter getrennt und nicht personenbezogen.
Zierzow ,21.02.2024