Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

Willkommen auf Miet-Boot.de! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt, um Boote ganz einfach zu mieten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Garage 7 UG findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Garage 7 UG sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Hausbooten                         


1. Vertrag 

Es wird ein befristeter Mietvertrag mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten abgeschlossen.  Verträge dieser Art sind nicht kündbar und unterliegen nicht den sonstigen gesetzlichen Vorschriften wie z. B. bei Wohnungsmietverträgen. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch die Zusendung der Buchungsbestätigung des Vermieters an den Mieter. 
Die Buchungsbestätigung enthält die im zuvor gemachten Angebot beschriebenen Leistungen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. 

2. Mietpreiszahlung 

Die in der Buchungsbestätigung festgelegten Zahlungstermine sind Vertragsbestandteil. 

3. Rücktritt vom Vertrag 

Der Vermieter kann die Leistung verweigern, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen zu den festgelegten Terminen nicht nachkommt. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Vermieter berechtigt, das Boot ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten. Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Umstände durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Niedrigwasser o. ä. berechtigen nicht zur Kündigung. Sollte der Vertrag nicht erfüllt werden können, gelten folgende Regelungen für den Rücktritt:

Bei Stornierung sind zu zahlen: 
am Buchungstag kostenfrei
bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 %
bis 60 Tage vor Mietbeginn 40 %
bis 45 Tage vor Mietbeginn 60 %
bis 31 Tage vor Mietbeginn 90 %
ab 15 Tage vor Mietbeginn 100 % vom Mietpreis. 

Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter stellen. 

Der Eigner bemüht sich bis zum ursprünglichen Tag des Reiseantritts um anderweitige Vermietung des Mietobjekts. Die dadurch erzielten Erlöse werden dem Kunden schadensmindernd angerechnet. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einen geringeren als den pauschal berechneten Ersatzanspruch nachzuweisen. 
Hinweis: Auch bei vollständiger anderweitiger Vermietung verbleibt ein Schaden in Höhe von ca. 25% der Chartergebühr. 
Der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Mieters (per Online-Buchungsportal oder per E-Mail) beim Vermieter ist maßgeblich für den Fristverlauf.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

4. Kaution

Bei Übergabe des Bootes ist die vertraglich festgelegte Kaution zu hinterlegen. Die Kaution gilt je Schadenereignis. Ereignet sich ein Schaden, der die Kautionshöhe vermutlich übersteigt, ist der Vermieter vor Weiterfahrt berechtigt– je nach noch zu verbleibender Reisedauer und Fahrtroute, eine Ersatzkaution für einen eventuellen weiteren Schaden zu verlangen. Der Vermieter kann die Kaution wahlweise in Bar, Banküberweisung oder Kreditkarte bis 14 Tage vor Reiseantritt verlangen. Die Kaution ist separat zur Chartergebühr zu zahlen. Erfolgt keine Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, das Boot anderweitig zu vermieten. Der Mieter wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, per online eine Kautionsversicherung abzuschließen.

Alle Kautionen werden generell bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet – bei unbarer Zahlung bis max. 14 Tage nach Mietende. Voraussetzung hierfür ist, dass das Mietobjekt besenrein und unbeschädigt sowie pünktlich zurückgegeben wird sowie etwaige Nebenkosten (Reinigung, Servicegebühr, Kraftstoff, etc.) entrichtet wurden. Beschädigte oder verlorene Ausrüstungsgegenstände werden auf die Kaution angerechnet. Bei Beschädigungen, die der Höhe nach nicht sofort feststellbar sind, wird die gesamte Kaution einbehalten, bis die Feststellung des Schadens abgeschlossen ist. Danach erfolgt die konkrete Abrechnung. Der Mieter hat Anspruch auf Auskünfte bzw. einen Kostenvoranschlag durch den Vermieter binnen 4 Wochen nach Mietende.

5. Versicherung

Für das Boot besteht eine Vollkaskoversicherung sowie eine Personen-/ und
Sachschadenhaftpflichtversicherung. Der Selbstbehalt des Mieters wird durch die Höhe der hinterlegten Kaution geregelt. Bei vorsätzlicher Verursachung eines Schadens kann eine Versicherung leistungsfrei sein. Der Versicherer ist berechtigt, bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens (z.B. Fahren/ Ankern ab 4 Windstärken, Fahren im gekennzeichneten Flachwasser oder Verstoß gegen die bei der Übergabe vereinbarten Verhaltensregeln), seine Leistung in Höhe des Verhältnisses zum Verschulden zu kürzen. Der Mieter haftet für alle nicht von der Versicherung ersetzten Schäden, die durch ihn oder seine Begleiter herbeigeführt wurden. Bei grob fahrlässiger Verursachung von Schäden ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Schadenbehebung direkt an den Mieter zu fakturieren. Der Mieter kann die durch ihn verauslagten Kosten bei seiner Skipperhaftpflicht- oder Kautionsversicherung einreichen. Hierzu stellt der Vermieter notwendige Unterlagen bereit.
Persönliche Gegenstände des Mieters und seiner Begleitung sind nicht versichert, ebenso nicht Unfälle des Mieters und seiner Besatzung an Bord des Bootes.


6. Revier

Der Vermieter stellt das Boot im jeweiligen Revier am ausgewiesenen Übernahme- und Rückgabehafen zur

Verfügung. Der Vermieter ist unter Umständen berechtigt - je nach betrieblichem Erfordernis einen geeigneten anderen Hafen in der jeweiligen Region als den in der Buchung angegebenen Hafen für die Übergabe und Rücknahme bestimmen. Dies ist dem Gast i.d.R. bis 14 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen.

Die ausgewiesenen Fahrgebiete sind gem. Angabe in den Gewässerkarten zu befahren. Ein Verlassen des Fahrwassers ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen und erhebliche Folgekosten auslösen. Dafür haftet der Mieter. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Wetterwarnungen. Der Mieter hat sich über die jeweilige Windvorhersage zu informieren. Ab 4 Windstärken ist das Fahren mit Hausbooten verboten. Es gelten die Regeln der Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten
sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-
Sportbootvermietungsverordnung - BinSch-SportbootVermV). Die Verordnung ist über die www.elwis.de abrufbar und liegt laut der gesetzlichen Vorschriften im Boot aus.

Es ist zu beachten, dass alle Gewässer auf denen Hausboote stehen oder fahren, strengsten Naturschutzbedingungen unterliegen. Es dürfen keine Gegenstände ins Wasser geworfen und kein Abfall oder schädliche Flüssigkeiten in den Gewässern entsorgt werden, besonders kein Kraftstoff oder Öl.

7. Nutzung

Bei Booten, die nur mit dem entsprechenden Befähigungsnachweis (z.B. SBF Binnen) zu führen sind oder sofern kein Charterschein vor Ort erworben wird, ist dieser Nachweis bei der Übergabe vorzulegen. Ausgewählte Fahrgebiete können führerscheinfrei mit einer vor Ort zu erwerbenden Charterbescheinigung befahren werden. 
Die Teilnahme an der Einweisung zur Erlangung der Charterbescheinigung ist Pflicht. 
Die Übergabe des Bootes erfolgt durch den Vermieter oder seiner Vertretung, einem beauftragten Unternehmen vor Ort. Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Alle Verbrauchsstoffe gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet (Wasser, Abwasser, Benzin, Gas, Strom). Das Boot wird gereinigt, vollgetankt, mit leeren Fäkalientank und mit Gasflasche ausgestattet dem Mieter übergeben.

Es wird eine Checkliste und ein Inventarverzeichnis erstellt-eine Preisliste für verlorene oder beschädigte Gegenstände liegt aus.

 

Der Mieter verpflichtet sich:

·         das Boot mit mindestens 2 erwachsenen Personen zu besetzen,

·         das Boot nicht mit mehr Personen zu belegen, als zugelassen sind,

·         Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters an Bord zu nehmen,

·         an Bord nur Bootschuhe mit weicher und heller Sohle zu tragen,

·         nur mit Motorkraft in Häfen ein- und auszulaufen,

·         nur bei Tageslicht mit dem Boot zu fahren,

·         das Sonnensegel während der Fahrt, nachts und bei schlechtem Wetter unverzüglich 
  zusammenzufalten und mit den dafür vorgesehenen Gurten zu sichern.

·         bei gefährlichen Witterungsverhältnissen den Hafen nicht zu verlassen bzw. den nächsten geeigneten Hafen aufzusuchen,

·         die An- und Abmeldung im Hafen vorzunehmen,

·         die Hafengebühr in fremden Häfen zu entrichten,

·         den Anweisungen des Hafenpersonals unbedingt Folge zu leisten,
eine Törn- Planung vorzunehmen, die eine zeitgerechte Rückkehr auch bei widrigen
Wetterverhältnissen ermöglicht (z.B. durch die tägliche Nutzung der Windfinder-App)

·         bei der Törn- Planung die Brückenhöhen zu berücksichtigen, ggf. die Planung zu ändern,

·          nicht ab 4 Windstärken zu fahren, zu ankern, oder ab- und anzulegen (über 28 km/h Windgeschwindigkeit)

·          nicht nachts zu Ankern,

·          keine Weitergabe des Bootes an Dritte vorzunehmen

·          keine Gefahrgüter an Bord zu haben,

·          bei den Toiletten an Bord nur vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Toilettenpapier zu benutzen und keinesfalls andere Materialen wie Feuchttücher und Hygieneartikel in der Toilette zu entsorgen, da dieses eine sofortige Verstopfung bewirkt und einen teuren Technikereinsatz zu Lasten des Mieters zur Folge hat,

·         Schäden unverzüglich und am Tag des Schadenereignisses, möglichst nebst Fotomaterial, schriftlich zu melden,

·         bei technischen Problemen sich über die mitgeteilten Kontaktdaten an den Vermieter oder seiner Vertretung zu wenden,

·          Schäden am Boot oder der Ausrüstung oder Dritten unverzüglich dem Vermieter am Tag des Schadensereignisses, möglichst nebst Fotomaterial, schriftlich zu melden und keine eigenen Reparaturen vorzunehmen,

·         Anfragen wegen etwaiger Preisminderungen aufgrund wesentlich eingeschränkter Nutzbarkeit des Bootes ausschließlich noch während der Reisedauer zu stellen und diese im Rückgabeprotokoll festzuhalten (spätere Reklamationen und Preisminderungen nach Rückgabe sind ausgeschlossen)

 

·         Diebstahl des Bootes oder von Ausrüstungsgegenständen sofort dem Vermieter oder 
seiner Vertretung und der Wasserschutzpolizei zu melden.
zur gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere sind störende Geräusche in den nächtlichen Ruhezeiten in den Hafenanlagen und solche Tätigkeiten, die die anderen Bootsanlieger durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen zu vermeiden.

8. Rückgabe

Nach Beendigung der Mietzeit ist das Boot vereinbarungsgemäß in besenreinem Zustand mit abgewaschenem und eingeräumtem Geschirr, abgezogenen Betten sowie Kraftstofftank und Wassertank vollständig aufgefüllt, der Fäkalientank entleert dem Vermieter oder seiner Vertretung zurückzugeben. Der Müll ist getrennt mit von Bord zu nehmen und zu entsorgen. Die vertraglich vereinbarte Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Der Mieter hat verloren gegangene, beschädigte oder durch Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbare Gegenstände dem Vermieter anzuzeigen. Diese werden dem Mieter berechnet. Grundberührungen sind zu melden. Werden nicht gemeldete Schäden durch den Vermieter erst später festgestellt, obliegt es dem Mieter zu beweisen, diese Schäden nicht verursacht zu haben. Bei verspäteter Rückgabe des Bootes hat der Mieter einen dem Vermieter oder Dritten dadurch entstandenen Schaden zu tragen. (z.B. Kosten je verspätete Stunde der Rückgabe)

9. Haftung des Vermieters

Bei Reiseunterbrechung durch höhere Gewalt (z. B. schlechtes Wetter) oder Verschulden Dritter ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten des Vermieters aus dem Miet- oder Chartervertrag.
Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die persönliche Haftung der Vertreter des Vermieters. Der Abschluss einer Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an dem Charterboot entstanden sind. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die er von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Persönliches Eigentum des Mieters unterliegt nicht dem
Versicherungsschutz. Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung. Für die Funktionalität von Strahlrudern übernimmt der Vermieter keine Haftung oder Schadensersatz.
Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Der Vermieter haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen.
Wir empfehlen eine zusätzliche private Haftpflicht für Motorboote oder eine Skipperhaftpflicht (z.B. beim ADAC) abzuschließen, um für mögliche selbstverschuldete Schäden abgesichert zu sein.

 

10. Tracking

Manche unserer Boote sind mit Trackern ausgestattet. Tracking ermöglicht die Fernortung des Boots mittels eines Internetdienstes und die Aufzeichnung der Fahrtrouten, z.B. für die Versicherung und im Falle von Havarien. Die Speicherung der Routendaten erfolgt über Drittanbieter getrennt und nicht personenbezogen.

 

Zierzow ,21.02.2024