In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Greubel Yachtsport GmbH findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Greubel Yachtsport GmbH sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Greubel Yachtsport GmbH, Deichslerstr. 17, 90489 Nürnberg
Tel. 0911/588 26 26, Fax 0911/588 26 27, Email: segelschule@greubel.de, Homepage: www.greubel.de
Geschäftsführer: Manfred Greubel
Handelsregister HRB 16371, Amtsgericht Nürnberg
UStID-Nr. DE 812 144 018
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 TDG: Manfred Greubel - Stand: 3. November 2015
1. SEMINARE UND PRAXISKURSE:
(Bootsvermietung, Schnuppersegeln, Galeerenfahrt siehe 2.1 bis 2.7.)
1.1. Teilnahmevoraussetzung
Die Beteiligung am Kursprogramm der Greubel Yachtsport GmbH ist eine sportliche Freizeitaktivität, weshalb an unseren Programmen nur teilnehmen sollte, wer gesund ist und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann.
1.2. Vertragsschluss
a. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des entweder „online“ (gemäß b und c) oder schriftlich oder elektronisch (per
E-Mail) unterbreiteten Angebots des Kunden durch uns (siehe nachfolgend d) zustande.
b. Die Online-Darstellung unseres Schulungsangebots auf unserer Web-Seite stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.
c. Durch Anklicken des Buttons ANMELDUNG ABSCHICKEN geben Sie eine verbindliche Buchung der im Anmeldeformular genannten
Schulungskurse ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
d. Mit der schriftlichen (Fax oder Post) oder elektronischen (Online-)Buchung (nicht Anfrage) bietet der Kursteilnehmer der Greubel
Yachtsport GmbH den Abschluss eines Schulungsvertrages verbindlich an. Der Kursteilnehmer ist für den Zeitraum von maximal 6
Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Greubel Yachtsport GmbH den Eingang der Kursbuchung
unmittelbar auf elektronischem Wege per E-Mail bestätigen. Der Schulungsvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
Sollten Angaben zum Schulungsangebot falsch gewesen sein oder sind Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht, werden wir dem
Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht
an, teilen wir ihm das mit.
e. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, eine Anzahlung von 25% der Kursgebühr innerhalb von 5 Tagen auf das Konto der Greubel
Yachtsport GmbH bei der Raiffeisenbank Gunzenhausen, IBAN: DE92 7606 9468 0006 5205 29, BIC: GENODEF1GU1 zu überweisen. Der Schulungsvertrag gilt spätestens als angenommen, sobald die Anzahlung gutgeschrieben wird.
1.3. Zahlungsbedingungen
a. Die Kursgebühren fallen an für die Ausbildung im jeweils gebuchten Kurs. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist - soweit nicht separat
aufgeführt - in den Gebühren enthalten.
b. Mit der Anmeldung sind 25% der Kursgebühr als Anzahlung innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bei
Kursbeginn fällig.
c. Soweit der Kursteilnehmer sich einverstanden erklärt hat, dass die Kursgebühren von der Greubel Yachtsport GmbH im Lastschriftverfahren eingezogen werden, wird er am Fälligkeitstag für ausreichende Kontodeckung sorgen. Er haftet für die richtige Bezeichnung
der Bankverbindung.
d. Bei den Theoriekursen sind die Aufwendungen für die Bereitstellung des Unterrichtsraumes und das allgemeine Lehrmaterial (z.B.
Skriptum, Folien, etc.) in den Kursgebühren enthalten. Spezielle Fachliteratur und Seekarten sowie Zirkel und Navigationsdreiecke
können bei Kursbeginn käuflich erworben werden. Bei den Praxiskursen ist die Benutzung der Schulungsboote während des Kurses
und während der Prüfungsfahrten in den Kursgebühren enthalten.
e. Die Prüfungsgebühren sind in den Kurspreisen nicht enthalten; sie werden von den zuständigen Behörden bzw. Prüfungsausschüssen von den Kandidaten direkt erhoben.
1.4. Haftung
a. Den Teilnehmern ist bewusst, dass durch die dem sportlichen Motor- und Segelbootbetrieb eigentümlichen Risiken eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben sowie für mitgeführtes Gepäck entstehen kann. Sie verzichten deshalb gegenüber den Mitfahrern auf
die Haftung für Fahrlässigkeit.
b. Der Greubel Yachtsport GmbH, dem Kursleiter und dem Segelschul-Team gegenüber verzichten sie auf Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), sofern die Schule bzw. den Kursleiter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
c. Für Personenschäden und Zusagen aus Garantie haftet die Greubel Yachtsport GmbH unbegrenzt. Den Anweisungen des Kursleiters
und des Segelschul-Teams, insbesondere in Fragen der Sicherheit, ist Folge zu leisten.
d. Die Schule haftet auch für die fahrlässige Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren
Schadens, höchstens jedoch auf die dreifache Kursgebühr, begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
e. Garantien, insbesondere eine Garantie für den Ausbildungserfolg, werden von der Greubel Yachtsport GmbH nicht übernommen.
1.5. Rücktritt durch die Greubel Yachtsport GmbH
Die Greubel Yachtsport GmbH ist berechtigt, bis zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrganges zurückzutreten, wenn die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen (bei Katamarankursen zwei Personen) nicht erreicht wird oder eine Störung
des Geschäftsbetriebs die Kursdurchführung unzumutbar erscheinen lässt. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer die hierfür geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Greubel Yachtsport GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
1.6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus wichtigem Grund von der Kursteilnahme zurückzutreten, wenn er dies bis spätestens 7
Tage vor Kursbeginn schriftlich bekannt gibt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr wie folgt fällig:
• bis 7 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung)
• ab 6 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises. Falls der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, werden lediglich € 30,-
Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dem Teilnehmer steht der Beweis offen, dass der der Greubel Yachtsport GmbH durch die
Kündigung des Vertrages im Einzelfall entstandene Schaden die Pauschalsätze unterschreitet.
Bei Gruppenbuchungen von mehr als 12 Teilnehmern (z. B. Schulklassen) wird eine Stornogebühr bei Rücktritt wie folgt fällig:
• bis 28 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung)
• ab 27 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises
AGB 2 Greubel Yachtsport GmbH
1.7. Umbuchungen
a. Umbuchungen für die gleiche Kursart sind bei Theoriekursen (nicht bei Praxiskursen) einmalig kostenfrei möglich (auch während eines laufenden Kurses), unter der Voraussetzung, dass der gewünschte Kurs nicht ausgebucht ist und durch die Umbuchung die Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen des ursprünglich gebuchten Kurses nicht unterschritten wird. Der Kurspreis ist für den ursprünglich gebuchten Kurs zu begleichen. Unterbricht ein Teilnehmer einen Theoriekurs, können die nicht besuchten Kursveranstaltungen innerhalb eines Jahres kostenfrei wiederholt werden.
b. Besteht ein Kursteilnehmer die Theorieprüfung nicht, kann der entsprechende Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholt werden. Bei Praxiskursen ist eine kostenfreie Umbuchung und Wiederholung nicht möglich.
1.8. Versicherungen
a. Alle unsere Boote sind versichert.
b. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung unserer Boote durch den Teilnehmer, besteht jedoch keine Versicherungsleistung durch unsere Bootsversicherung. Für Schäden, die in Folge von Nichtbeachtung von Anweisungen des Segelschul-Teams entstehen, ist deshalb der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet.
1.9. Gerichtsstand, Schriftform, Sonstiges
a. Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg, wenn der Kursteilnehmer Vollkaufmann ist, ein Kursteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kursteilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland
verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
b. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Vereinbarungen davon unberührt bestehen.
c. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht erfolgt
2. BOOTSVERMIETUNG, SCHNUPPERSEGELN, GALEERENFAHRT
2.1. Teilnahmevoraussetzung
Die Anmietung eines Bootes (Segelboot, Katamaran, Kutter, Galeere, Ruderboot, Angelboot, Kajak, Kanu) erfolgt grundsätzlich auf
eigene Gefahr des Mieters. Segeln und Rudern ist eine sportliche Freizeitaktivität, weshalb nur derjenige ein Boot anmieten sollte, der
dies beherrscht, gesund ist und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen kann. Der Mieter ist, sofern nicht ausdrücklich
ein Segellehrer als Skipper mit dem Boot angeheuert wird, für die sichere Schiffsführung während der Mietzeit allein verantwortlich.
Er erkennt deshalb spätestens durch seine Unterschrift unter den Mietvertrag an,
• dass alle Nichtschwimmer auf dem Boot ständig Schwimmwesten tragen und alle anderen Personen sobald es die Wetterverhältnisse erfordern. Die Westen werden vom Vermieter ausgehändigt, das rechtzeitige Anlegen liegt in seiner Verantwortung.
• dass er sich an die einschlägigen Vorschriften für Wassersportler hält, die seemännischen Sorgfaltspflichten beachtet, die ausgewiesenen Badezonen und Naturschutzgebiete nicht befährt, nicht mehr Personen befördert, als für das Boot zugelassen sind,
sich ab Windstärke 4 oder bei Starkwindwarnung (40 Blitze pro Minute) im Sichtbereich der Mietbasis aufhält und bei Sturmwarnung (90 Blitze pro Minute) sofort im Hafen anlegt.
• dass er die Bordregeln für Kajütboote einhält: Dass er keine Haustiere an Bord befördert, dass unter Deck nicht raucht, nicht
kocht oder mit offenem Feuer hantiert kein Spül- oder Abwasser in den Brombachsee entsorgt und dass er die Kajüte in einem
sauberen Zustand verlässt.
• dass er bei der Anmietung von Segelbooten im Besitz des vom Vermieter vorgeschrieben Segelführerscheins ist:
Jollen, Kielboote, Kajütboote: Sportbootführerschein-Binnen unter Segel, oder DSV-A-Schein, oder Bodenseeschifferpatent
Kategorie D, oder SKS, oder BR-Schein, oder vergleichbarer ausländischer Segelführerschein. Katamarane: Cat-Grundschein
des VDS oder des VDWS. Optimisten: Jüngstensegelschein des DSV, ein Erziehungsberechtigter muss das Kind von Ufer aus
beaufsichtigen und den Verchartern bei eventuellen Problemen sofort unterrichten. Mit dem Segelgrundschein des VDS/VDWS
können Jollen in einem abgegrenzten Bereich am Großen Brombachsee gemietet werden.
• dass der Vermieter nicht für Unfälle, Schäden und Verluste der an Bord befindlichen Personen und deren mitgebrachten Gegenstände haftet.
• dass er für Schäden am eigenen Segelboot, die während seiner Nutzung entstehen, verschuldensunabhängig bis zu einer Höhe
von € 500.-- haftet. Darüber hinausgehende Schäden werden vom Vermieter getragen, es sei denn, sie sind vom Mieter vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Sach- und Personenschäden an fremden Fahrzeugen und Personen sind durch eine
Haftpflichtversicherung des Vermieters bis eine Million Euro Deckungssumme abgesichert.
• dass er für Berge- und Rettungsaktionen, die aufgrund seines eigenen Verschuldens notwendig geworden sind, eine pauschale
Aufwandsvergütung in Höhe von € 50,-- an den Vermieter entrichtet.
Soweit ein Boot ausdrücklich mit einem Bootsführer (Skipper) angemietet wird (z.B. Kutter, Galeere oder Schnuppersegeln), erkennt
der Mieter die Weisungsbefugnis des Skippers in seemännischer, navigatorischer oder ausbildungstechnischer Hinsicht an. Weiterhin
erklärt sich der Mieter bereit, den fachlichen Anweisungen des Skippers nach besten Möglichkeiten nachzukommen und bei der Bedienung des Mietbootes mitzuwirken.
Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Eine Änderung kann der Schiffsführer jederzeit vornehmen, wenn es seemännische oder nautische Gegebenheiten erforderlich machen. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung
des Mietpreises.
Sollte der vereinbarte Zeitplan der geplanten Bootstour aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann die Greubel Yachtsport GmbH keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
AGB 3 Greubel Yachtsport GmbH
2.2. Vertragsschluss
Die Online-Darstellung unseres Vermietangebots auf unserer Web-Seite stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Mit der schriftlichen (Fax, Post, Vertrag), telefonischen oder elektronischen (Online-)Buchungsanmeldung (nicht Anfrage) bietet der Mieter der
Greubel Yachtsport GmbH den Abschluss eines befristeten Mietvertrages für die im Antrag genannte Zeitdauer, mindestens aber
für zwei Stunden (bei Kutter- und Galeerenfahrten: eine Stunde), verbindlich an.
Durch Anklicken des Buttons BUCHUNG ABSCHICKEN geben Sie eine verbindliche Bestellung des im Anmeldeformular genannten Mietbootes ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Der Mieter ist für den Zeitraum
von maximal 1 Tag an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieser Frist wird der Vermieter den Eingang der Mietbootbuchung
unmittelbar auf elektronischem Wege per E-Mail, oder schriftlich per Post oder Fax bestätigen, falls keine sofortige Annahme erfolgt.
Ein Vertrag über die gewünschte Mietzeit kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots des Kunden durch uns, entweder
telefonisch, „online“ oder schriftlich oder elektronisch (per Email), bzw. spätestens Unterzeichnung des Vertrages zustande. Er endet
mit Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gibt der Mieter das Mietboot zum Ende der Mietzeit nicht ordnungsgemäß zurück, verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine weitere
Stunde, es sei denn, dem Mieter ist vor dem Ablegen die anderweitige Weitervermietung des Bootes nach Ablauf der vereinbarten
Mietdauer mitgeteilt worden. Der Mieter ist dann für den aus der verspäteten Rückgabe entstehenden Schaden ersatzpflichtig. Zum
Ende der Mietzeit ist das Mietboot aufgeklart dem Vermieter an seinem regelmäßigen Standort (Landliegeplatz bzw. Stegliegeplatz)
zurückzugeben, widrigenfalls der Vermieter für das Aufklaren und/oder Slippen des Bootes eine Pauschale von 25,00 € berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, bei einer längerfristigen Vorausbuchung eine Anzahlung von 25% der Bootsmiete auf Anforderung des
Vermieters auf das Konto des Vermieters bei der Raiffeisenbank Gunzenhausen, IBAN: DE92 7606 9468 0006 5205 29, BIC:
GENODEF1GU1 zu überweisen.
2.3. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter hat das Recht, jederzeit aus wichtigem Grund von der Buchung zurückzutreten, wenn er dies vor Mietbeginn schriftlich bekannt gibt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr fällig, die die unsere Bearbeitungskosten deckt und uns für das Nichtvermieten des
Bootes entschädigt, da es für den Gebrauch des Mieters reserviert war. Die Höhe der Stornokosten beträgt:
• Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises (=Anzahlung)
• Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
• Rücktritt ab 2 Tage vor Mietbeginn in Höhe des Gesamtpreises.
Falls der Zurücktretende einen Ersatzmieter stellt, werden lediglich € 30,- Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dem Mieter steht der Beweis offen, dass der der Greubel Yachtsport GmbH durch die Kündigung des Vertrages im Einzelfall kein oder nur ein geringerer
Schaden entstanden ist.
2.4. Gewährleistung
a. Der Vermieter kann im Falle einer Leistungsstörung, insbesondere der Nichteinsatzbereitschaft des Mietbootes, auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, insbesondere ein zumutbares Ersatzboot als Abhilfe
zur Verfügung stellt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b. Bei Ausfall wegen Sturmwarnung, erhält der Mieter für die nicht in Anspruch genommene Leistung eine Gutschrift, die er innerhalb
von zwei Jahren einlösen kann.
2.5. Haftung
a. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.
b. Dem Mieter und den Teilnehmern einer Kutterfahrt, einer Galeerenfahrt bzw. des Schnuppersegelns ist bewusst, dass durch die dem
sportlichen Motor-, Ruder- und Segelbootbetrieb eigentümlichen Risiken eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben sowie für mitgeführtes Gepäck entstehen kann. Sie verzichten deshalb gegenüber den Mitfahrern auf die Haftung für Fahrlässigkeit.
c. Der Greubel Yachtsport GmbH und dem Schiffsführer gegenüber verzichten sie auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), sofern die Greubel Yachtsport GmbH bzw. den Schiffsführer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
d. Für Personenschäden und Zusagen aus Garantie haftet die Greubel Yachtsport GmbH unbegrenzt. Den Anweisungen des Schiffsführers, insbesondere in Fragen der Sicherheit, ist Folge zu leisten.
e. Die Greubel Yachtsport GmbH haftet auch für die fahrlässige Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf die Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf den dreifachen Mietpreis, begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
f. Garantien, insbesondere eine Garantie für den Ausbildungserfolg, werden von der Greubel Yachtsport GmbH nicht übernommen.
2.6. Versicherungen
a. Alle unsere Mietboote sind einschließlich ihrer Ausrüstung gegen unmittelbaren physischen Verlust des Bootes, Sachschaden und
zivilrechtliche Haftung versichert.
b. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung unserer Boote durch den Mieter und seine Mitreisenden besteht jedoch kein
Versicherungsschutz durch unsere Bootsversicherung. Für Schäden, die in Folge von Nichtbeachtung von Anweisungen des Schiffsführers entstehen, ist deshalb der Verursacher zum Schadensersatz verpflichtet. Personenschäden und Effekten sind nicht versichert.
2.7. Gerichtsstand, Schriftform, Sonstiges
a. Gerichtsstand ist für beide Teile Nürnberg, wenn der Mieter Vollkaufmann ist, ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, ein Mieter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist
b. Es gilt deutsches Recht.
c. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Vereinbarungen davon unberührt
bestehen.
d. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht erfolgt