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Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

Willkommen auf Miet-Boot.de! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt, um Boote ganz einfach zu mieten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Harener Bootsverleih findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Harener Bootsverleih sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bootsverleih in Haren

  1. Eigner-Pflichten (Vercharterer)
    1.1 Der Eigner verpflichtet sich, das Sportboot zum vereinbarten Termin in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen.
    1.2 Sollten Teile der Ausrüstung bei einer vorangegangenen Vermietung verloren oder beschädigt worden sein, kann der Mieter nur vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn die Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist.
    1.3 Sollte durch eine vorangegangene Vermietung ein Schaden entstanden sein oder der Eigentümer aus anderen, von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage sein, das vereinbarte Sportboot zur Verfügung zu stellen, so hat der Eigentümer das Recht, ein vergleichbares Boot zur Verfügung zu stellen (soweit vorhanden) oder den Mietpreis zu erstatten, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz stellen kann. Die Höhe der Preiserstattung richtet sich proportional nach der Dauer des Ausfalls.
    1.4 Das Verfügungsrecht über das Sportboot wird dem Mieter übertragen, sobald er bestätigt (mündlich oder schriftlich), dass das Sportboot und die Antriebsmaschine betriebsfähig sind und die Inhalte der Inventarliste an Bord sind. Danach sind alle Reklamationen des Mieters über die Ausrüstung und Tauglichkeit des Sportboots ausgeschlossen.
    1.5 Die Versicherungspolice deckt nicht die an Bord befindlichen Personen gegen Unfallschäden ab. Ebenso ist mitgebrachtes Inventar nicht mitversichert.
  2. Mieter-Pflichten (Charterer)
    2.1 Vermietet werden Sportboote (Flöße) an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie gegen Angabe der Personalien (gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen und wird kopiert).
    2.2 Das Sportboot darf nur in ausreichend tiefem Wasser (mindestens 80 cm) verwendet werden. Das Befahren des Ufers ist untersagt.
    2.3 Die angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden.
    2.4 Der Mieter verpflichtet sich, mit dem gemieteten Sportboot alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich an die Regeln des Wassersports zu halten. Vorfahrtsregeln und „Wasserschilder“ sind auf dem Sportboot hinterlegt und müssen befolgt werden.
    2.5 Kann das Sportboot durch Verschulden des Bootsführers nicht termingerecht weitervermietet werden, hat der Eigentümer Anspruch auf Nutzungsausfall und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Mieter für ausgefallene Mieten an den Folgetagen.
    2.6 Die Weitergabe des Sportbootes ist untersagt, sofern nicht anders mit dem Eigner abgesprochen.
    2.7 Selbst bei schuldlosem Verursachen eines Schadens entbindet der Bootsführer ausdrücklich den Eigentümer von jeder Verantwortung als Eigner und haftet persönlich für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmungen, die er verursacht.
    2.8 Im Falle eines Ausfalls des Sportbootes ist der Mieter angehalten, dem Eigner einen obligatorischen und vertragsmäßigen Schadensersatz vom doppelten Tagessatz der Immobilisierung des Sportbootes zu zahlen. Im Falle einer Beschlagnahmung ist der Mieter angehalten, den in der Versicherungspolice festgelegten Neuwert des Sportbootes innerhalb von 10 Werktagen zu erstatten.
    2.9 Die Sicherheitszahlung ist bei Übergabe des Sportbootes in bar zu hinterlegen. Ist der Zustand bei Rückgabe zufriedenstellend, wird die Kaution sofort zurückerstattet. Bei Terminüberschreitungen wird pro angefangene Stunde der doppelte Mietpreis von der Sicherheitszahlung abgezogen.
  3. Weitere Mieter-Pflichten und Gebühren
    3.1 Die Endreinigungs-Kosten in Höhe von 15€ wird bei Verschmutzung bei der Rückgabe dem Mieter mit 15 EUR in Rechnung gestellt. Bei grober Verschmutzung kann sich die Endreinigung verdoppeln.
    3.2 Bei Beschädigung oder Verlust des Sportbootes oder eines Zubehörteils ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen oder angemessenen Ersatz zu liefern. Die Kaution wird in diesem Fall einbehalten, bis der Schaden beglichen ist, und anfallende Kosten zur Schadensregulierung werden von der Kaution abgezogen.
    3.3 Das Sportboot ist zum vorgeschriebenen Termin sauber und entladen abzugeben. Bei Verzögerungen wird vom Mieter ein doppelter Nutzungsausgleich gezahlt, unabhängig von den Gründen der Verspätung. Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht.
    3.4 Die Verwendung von Shishas oder ähnlichen Geräten, die mit Kohle, Feuer oder ähnlichem betrieben werden, ist untersagt. Bei Nichteinhaltung oder Missachtung kann der Zugang zum Floß auf Kosten des Mieters untersagt werden.
    3.5 Bodenberührungen führen zu einer obligatorischen Inspektion des Unterwasserschiffs, für die der Mieter verantwortlich ist. Er trägt die Kosten für eventuelle Schäden, Verluste und Unfälle, einschließlich solcher, die seiner Crew zustoßen könnten. Die Inspektionsgebühr beträgt mindestens etwa 200,00 EUR.