In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters HAUSFLOSSBERLIN / Viking-Floß findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von HAUSFLOSSBERLIN / Viking-Floß sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet, und dem Vermieter, im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
1. Vertragsabschluss
Ein rechtsgültiger Vertrag und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages des Vercharteres, kommt erst mit dem Rücksenden des beidseitig unterschriebenen Vertrages durch den Charterer an den Vercharterer zu Stande. Stellt der Charterer eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vercharterer ihm ein Vertragsangebot, welches der Charterer bestätigen muss. Durch Unterschreiben des Vertrages nimmt der Charterer den Vertrag an. Der Vercharterer muss diesen Vertrag durch eine Buchungsbestätigung für rechtsgültig erklären. Da der Vercharterer nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Charterer, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.
2. Preise und Zahlungsfälligkeit
Der Charterer verpflichtet sich dazu, direkt, jedoch bis spätestens 5 Tage nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% des Mietpreises an den Vercharterer zu leisten. Die Differenz zum vollen Mietpreis ist bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Sollten zwischen Vertragsabschluss und Charterbeginn weniger als 2 Wochen liegen, hat der Charterer die volle Summe des Charterpreises noch am selben Tag des Vertragsabschlusses zu überweisen. Kommt der Charterer seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vercharterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Stornierung / Vertragsrücktritt
Der Charterer ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Stornierungskosten fallen an:
• Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn behalten wir 50% der Anzahlung ein.
• 100% der Anzahlung, mindestens jedoch 50% des Charterpreises, werden bei Eintreffen des Stornierungsschreibens von weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt einbehalten.
• Der volle Charterpreis wird einbehalten, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor Charterantritt erfolgt. Kann das Hausboot dennoch weiterverchartert werden, behält sich der Vercharterer vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des geleisteten Charterpreises zu erheben. Die übrigen 50% erhält der Charterer dann zurück.
4. Stornierung aufgrund der Wetterlage
Falls die Wetterlage wie Sturm, schwere Gewitter etc, es nicht zulässt, die Übergabe bzw. Abgabe an den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten zu vollziehen, obliegt es dem Vercharterer, die Zeitpunkte neu zu wählen und mit dem Charterer abzustimmen. Wenn die Wetterlage es nicht zulässt, die Vermietung mind. 80% der Zeit zu gewährleisten, kann der Vercharterer den Chartervertrag aufkündigen und der Charterer erhält seine geleisteten Zahlungen gegenüber dem Vercharterer erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.
5. Unverfügbarkeit
Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen, die sich aus Notfällen ergben sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem (höhere Gewalt).
6. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes
Die Übernahme und Rückgabe erfolgt nach Absprache zwischen Vercharterer und Chaterer. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten, sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „9. Haftung“ beschrieben, zu berechnen. Die Rückgabe erfolgt in einem besenreinen Zustand. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird durch den Vercharterer EUR 30,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
7. Bootsführer
Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden 50% der vom Charterer bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht.
8. Benutzung des Hausbootes
Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Die maximale Personenanzahl die sich auf dem Floß aufhalten dürfen ist auf 6 begrenzt. Partys und laute Musik auf dem Wasser oder am Liegeplatz sind untersagt. Den Vorschriften/ Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (6) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich, Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4, nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Floß oder an der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fasst darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Untervermieten oder das Verleihen des Hausbootes ist untersagt.
9. Haftung
Im Charterpreis sind eine Kasko- sowie eine Haftpflichtversicherung ( 500 € Selbstbeteiligung ) für das Hausboot enthalten. Es ist eine Kaution pro Charterer zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution erhält der Charterer im Angebot genannt. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.
10. Übergabezeiten
Die Übergabezeiten werden dem Charterer im Angebot genannt und sind strikt einzuhalten. Eine Verlängerung ist nur nach Rücksprache möglich und kostet pro angefangene Stunde 30,-€.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.