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Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

Willkommen auf Miet-Boot.de! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt, um Boote ganz einfach zu mieten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Lieblingsfloß Berlin findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Lieblingsfloß Berlin sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Floßverleih Lieblingsfloß Berlin (im Folgenden als "Vermieter" bezeichnet) und seinen Kunden (im Folgenden als "Mieter" bezeichnet) für die Anmietung eines Floßes. Die AGB werden durch die Buchung eines Floßes anerkannt.


 2. Vertragsschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Floß bucht und der Vermieter die Buchung bestätigt, sei es schriftlich, telefonisch oder online.


3. Mietdauer und Rückgabe

3.1. Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgehalten. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.  

3.2. Das Floß muss zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Gebühr von 60 Euro pro angefangener Stunde erhoben.


4. Kaution

4.1. Bei Übergabe des Floßes ist eine Kaution in Höhe von 300 Euro in bar zu hinterlegen. Sie dient zur Absicherung von Schäden und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Floßes zurückerstattet.  

4.2. Die Kaution wird einbehalten, wenn Schäden am Floß oder der Ausrüstung festgestellt werden.


5Nutzung des Floßes

5.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Floß und die Ausrüstung pfleglich zu behandeln und alle gesetzlichen Bestimmungen sowie Anweisungen des Vermieters zu befolgen.  

5.2. Alkoholkonsum an Bord ist nur in Maßen gestattet. Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste und die Sicherheit an Bord verantwortlich. Alkoholmissbrauch kann zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr.  

5.3. Die Nutzung des Grills, der vom Vermieter bereitgestellt wird, ist gegen eine zusätzliche Gebühr gestattet und unterliegt der strikten Einhaltung der Sicherheitsanweisungen. Der Mieter ist für Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs verantwortlich.


6. Tankkosten

Das Floß wird vollgetankt übergeben. Am Ende werden das Floß, das Inventar und der Kraftstofftank überprüft. Offene Posten, einschließlich der Benzinkosten, werden von der Kaution abgezogen. Der Kraftstoffpreis beträgt 2,50 € pro Liter und kann je nach Marktpreis um etwa 0,50 € pro Liter variieren.


7. Haftung und Versicherung

7.1. Der Mieter haftet für während der Mietdauer verursachte Schäden am Floß und der Ausrüstung sowie für unsachgemäßen Gebrauch.  

7.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch den Mieter oder dessen Gäste.  

7.3. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.


8. Personenanzahl und Gruppen

Die Flöße sind gemäß ihrer Spezifikationen auf eine maximale Personenanzahl beschränkt, die nicht überschritten werden darf. Das Überschreiten dieser Anzahl führt zur Erhebung einer Gebühr in Höhe von 500 Euro und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


9. Rücktritt und Stornierung

9.1. Der Mieter kann schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

- Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

- Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises  

9.2. Der Vermieter kann aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.


10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur zur Vertragsabwicklung verwendet.


11. Rückgabeprotokoll

Bei der Übergabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Floßes, des Inventars, den Kraftstoffstand und vorhandene Schäden dokumentiert. Es wird von Mieter und Vermieter unterschrieben und dient als Grundlage für die Kaution und etwaige Schadensabrechnungen.


12. Wiederverkauf

All unsere Flöße ist der Wiederverkauf/ Vermietung zu anderen Konditionen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.


13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.  

13.2. Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit der anderen nicht.  

13.3. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Berlin.


14. Vertrag

Mit der verbindlichen Buchung schließen Sie einen Vertrag gemäß § 312g II Nr. 9 ab. Daher steht Ihnen gemäß der Regelung für Fernabsatzverträge kein Widerrufsrecht zu. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag im Bereich der Freizeitgestaltung mit einem bestimmten Termin.


Lieblingfloß Berlin behält sich Änderungen vor. Es gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.


Stand 01.01.2024