Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

von wassernah - Hausboot FIONA im Yachthafen Schmöckwitz

I.                    Allgemeine Geschäftsbedingungen – Charter

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet und der H & M Immobilienmarkt GmbH, im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten.

         II.                  Vertragsabschluss

Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet übersendet der Charterer eine verbindliche Anfrage. Der Vercharterer kann diese Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Ein rechtsgültiger Vertrag, und somit eine Annahme der Anfrage durch den Vercharterer, kommt erst mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch den Vercharterer an den Charterer zu Stande. Da der Vercharterer nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Charterer, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

Der Charterer ist nicht berechtigt das Boot an 3. Weiterzugeben.

III.                Preise und Fälligkeit der Zahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Charterpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages zu leisten. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Bei Buchungen welche weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der Charterpreis sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers zu leisten. Kommt der Charterer seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vercharterer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

IV.                Stornierung/Vertragsrücktritt

Vor der Vertragsannahme durch den Vercharterer haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertragsangebot zurückzuziehen.

Nach Vertragsabschluss und bis 30 Tage von Reisebeginn wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Chartergebühr in Rechnung gestellt.  

V.                  Unverfügbarkeit

Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Wind und Wetterverhältnisse, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

 VI.                Haftung

Im Charterpreis ist eine Kasko- sowie eine Haftpflichtversicherung (500 € Selbstbeteiligung) für das Hausboot enthalten.

Schäden, die vom Charterer verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Charterer dem Vercharterer auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es ist eine Kaution von EUR 500,00 pro Charterer zu hinterlegen. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde.

Sollte der Charterer einen Schaden verursachen, der die Weitervercharterung des Charterbootes unmöglich macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen, die Charterausfallkosten beim Charterer geltend zu machen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken.

Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.

Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend.

Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.

Der Charterer verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vercharterer nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Chartereinnahmen) kann der Vercharterer dem Charterer gegenüber geltend machen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

 Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.

Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen.

 Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

Bei Einsatz eines Servicebootes sowie Bergung wird eine Gebühr von 150 €/je angefangene halbe Stunde fällig, welche vom Charterer zusätzlich zu entrichten ist. Bei begründetem Verdacht von Unterwasserschäden ist der Vermieter berechtigt das betroffene Boot aus dem Wasser zu nehmen und eine Gebühr von 65 € dem Mieter in Rechnung zu stellen.

VII.              Übergabe/Rücknahme des Bootes

Die Übergabe / Rücknahme kann sich durch technische und logistische Abläufe verzögern. ES gibt keinen Anspruch auf Erstattung und kein Recht, das Boot nach eigenem Ermessen länger zu behalten.

Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot, den Motor, die Sicherheitsausrüstung und dessen Benutzung sowie Hinweise auf Gefahrenstellen.

Die Zeit der Einweisung ist Teil der Charterzeit. Biminis/Verdecke die eigenständig auf oder abgebaut werden, müssen vor Rückgabe des Bootes wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt dem Mieter den Aufbau oder Abbau in Rechnung zu stellen.

Charterer und Vercharterer prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Charterer verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem Übersehen wurden.

Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.

Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden wie unter „VI. Haftung“ beschrieben zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.

 Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.

VIII.             Anforderungen an den Fahrer

Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und eine Charterbescheinigung für das Boot besitzen.

Das Boot kann ohne einen Bootsführerschein gefahren werden (bis 15 PS). Diese sind von der Führerscheinpflicht ausgenommen.

Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, darf die Fahrt nicht angetreten oder fortgeführt werden. Bei Missachtung behält sich der Vermieter eine kostenpflichtige Beendigung des Mietverhältnisses vor.

IX.                Treibstoff

Der Treibstoff ist nicht im Charterpreis enthalten. Das Boot wird vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe wird das Boot vom Charterer an den Vercharterer vollgetankt übergeben. Für den Fall, dass die Rückgabe nicht in der vereinbarten Form mit vollem Tank erfolgt wird der Vercharterer diese Leistung gegen eine einmalige Gebühr (Benzinkosten und Serviceleistungen ) erbringen und dem Charterer in Rechnung stellen.

X.                  Haustiere

Haustiere sind an Bord nicht erlaubt. (Anmerkung der Eigentümer: wir sind keine Feinde von Haustieren, aber wir werden ständig mit dem Thema ALLERGIEN und Zusage der Freiheit von Hunde- und Katzenhaaren konfrontiert).

XI.                Endreinigung

Das Boot wird in einem ordentlichen und gereinigten Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen, besenreinen und frei von Abfällen befindlichen Zustand zurückgegeben werden. Der Vercharterer ist für die Endreinigung zuständig und hat diese durchzuführen.

Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mietern eine höhere Endreinigungsgebühr als vereinbart in Rechnung zu stellen. An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden.

XII.              Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vercharterers. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

 

Stand: 01.012023