Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

von WATERLOUNGE BERLIN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma WATERLOUNGE-BERLIN (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend als Mieter bezeichnet). Die Anerkennung durch den Mieter erfolgt durch Bestätigung bei der Buchung des Bootes.

1. ALLGEMEINES 

Die Vermietung der Boote erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, ihre Personalien (Name, Anschrift) angegeben und ein gültiges Personaldokument sowie den gültigen Sportbootführerschein, soweit erforderlich, vorgelegt haben. Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Richtlinien zur Benutzung und zum Verhalten (siehe 5. Nutzung und Verhaltensregeln) vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen. Die Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, zurückzugeben. Für eine Verspätete Rückgabe wird für die erste halbe Stunde eine Gebühr in Höhe von 60,00 € fällig. Für jede weitere halbe Stunde werden je 30,00 € berechnet. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz. Sollte ein gebuchtes Boot am vereinbarten Tag nicht zur Verfügung stehen (Schaden am Boot, Reparatur), so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, ein Boot der gleichen Buchungsklasse oder der nächst höheren Buchungsklasse ohne Aufpreis zu übernehmen.

2. BUCHUNG, KAUTION UND STORNIERUNG

Die Buchung eines Bootes kann telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort erfolgen. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Zahlung des vollständigen Buchungsbetrages und Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich oder mündlich) zustande. Er ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht. Vor Fahrtantritt hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 500,00 € pro Boot zu hinterlegen. Diese ist in bar zu entrichten. Nach Tourende wird dem Mieter die Kaution, soweit sichtbar keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet. Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchten Boote für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Eine Umbuchung der gemieteten Boote zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € möglich. Diese muss spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes betragen die Gebühren 30 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten in weniger als 3 Wochen vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 100 % des Gesamtpreises.

3. UNVERFÜGBARKEIT 

Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande, das gemietete Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen die er nicht zu verantworten hat, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

4. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE

 Das Boot ist zu den vereinbarten Zeiten zu übernehmen bzw. zurückzugeben. Das Boot wird dem Mieter in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben und muss von ihm in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden. Der Vermieter führt die Endreinigung durch. Im Falle grober Verschmutzung, z.B. Schlamm an Boot, Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, nicht entsorgtem Müll, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 35,00 € zu berechnen. Für eine Verspätete Rückgabe wird für die erste halbe Stunde eine Gebühr in Höhe von 60,00 € fällig. Für jede weitere halbe Stunde werden je 30,00 € berechnet. Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Vor Rückgabe der Boote müssen Persenning/Verdecke, die eigenständig abgebaut werden, wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für den Rückbau eine Aufwandspauschale in Höhe von 20,00 € in Rechnung zu stellen. Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter das Boot und dessen Einrichtung vor gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden am Boot aufmerksam zu machen, welche vom Vermieter übersehen wurden. Im Falle einer Beschädigung während der Fahrt ist der Mieter in der Pflicht, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut. Er ist berechtigt, alle nicht zuvor bei der Übergabe dokumentierten Schäden, wie unter 6. „Haftung und gegenseitige Verpflichtung“ beschrieben, in Rechnung zu stellen. Falls der Mieter bei Rückgabe Schäden verschweigt, kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat. Mieter und Vermieter können bei Bedarf auch einen abweichenden Ort für die Übernahme/Rückgabe des Bootes vereinbaren. Diese gesonderte Vereinbarung ist Vorfeld schriftlich zu treffen. Der Transfer wird dem Mieter zusätzlich je nach Aufwand und nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

5. NUTZUNGS- UND VERHALTENSREGELN 

Die Benutzung der gemieteten Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Benutzung des Bootes erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigen Zustand benutzt werden. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot usw.). Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Er muss, ab einer Motorisierung von über 15 PS, im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein. Dieser ist bei Übergabe des Bootes zwingend vorzulegen. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Der Vermieter behält sich vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Boote nicht auszuhändigen. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Buchung ausschließlich in Verbindung mit einem Skipper des Vermieters möglich. Die Nutzung eines eigenen Grills auf den Booten ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an den Booten werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Der Mieter hat die Möglichkeit, beim Vermieter zusätzlich zum Boot einen Grill zu mieten, der nach erfolgter Einweisung auch auf dem Boot nutzbar ist. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt §7 dieser AGB. An Bord unserer Boote sind keine Haustiere erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zur Deckung möglicher Schäden und Verschmutzungen einzubehalten. Bestimmungen zur Nachtfahrt Die Anmietung der Boote für Nachtfahrten ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich in Verbindung mit der Buchung eines Skippers möglich. Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf den Flößen nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

6. HAFTUNG UND GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNG 

Boote sind nicht wie Autos Kraft Gesetz versichert. In den Preisen für die Bootsmiete ist keine Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung enthalten. Leistungsstärkere Tarife der privaten Haftpflichtversicherer decken das „gelegentliche Fahren fremder Segel- oder Motorboote“ ab. Meist sind damit aber Boote gemeint, für die kein Sportbootführerschein notwendig ist. In den Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung steht, welche Wassersportaktivitäten berücksichtigt sind und in welchem Umfang. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden am Boot und des Zubehörs, für den Verlust oder Diebstahl derselben, haftet der Mieter. Folgeschäden (Verlust der Mieteinnahmen), die durch starke Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Bootes durch den Mieter entstehen, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel am Boot dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtig Reparaturen am durchzuführen oder durchführen zu lassen. Selbst bei bester Pflege und Wartung ist das Auftreten von Mängeln nicht auszuschließen. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, ist weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt darin begründet. Im Falle eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die Wasserschutzpolizei unter Tel.: (030) 4664-751360 zu rufen und bis zum Eintreffen dieser zu warten. Ebenfalls ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein. Der Mieter erhält eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist. Das Vortäuschen eines Notfalls oder der Missbrauch dieser Telefonnummer zieht eine Geldbuße in Höhe von 250,00 € nach sich. Der Mieter trägt selbst die Verantwortung und Haftung für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt. Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Abfälle und Müll mitgenommen und entsprechend entsorgt werden. Die Nutzung des Bootes und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit/Funktion der eingebauten Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

7. GERICHTSSTAND UND GÜLTIGKEIT 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.