Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)

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In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters Yachtcharter Zeuthen findest du alle wichtigen Informationen über die Nutzung seiner Dienstleistungen sowie deine Rechte und Pflichten als Mieter. Die AGB von Yachtcharter Zeuthen sorgen dafür, dass alles transparent und fair abläuft und du ein rundum positives Mieterlebnis hast.

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die AGB aufmerksam zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung einer Yacht inkl. Skipper

Skipper Boot Niederlehme / Königs Wusterhausen
Karsten Blieske
Drosselweg 46 · 15712 Königs Wusterhausen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung einer Yacht einschließlich Skipper zwischen Karsten Blieske, Skipper Boot Niederlehme / Königs Wusterhausen, Drosselweg 46, 15712 Königs Wusterhausen (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Charterer“ genannt).

Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgte Buchungsanfrage des Charterers und die Bestätigung des Vermieters zustande. Weicht die Bestätigung von der Anfrage ab, gilt dies als neues Angebot, an das der Vermieter 10 Tage gebunden ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme durch den Charterer, kommt kein Vertrag zustande.

Da die Yacht stets mit Skipper geführt wird, handelt es sich um eine Fahrt mit nautischer und organisatorischer Verantwortung des Vermieters; eine Übergabe des Schiffes zur eigenständigen Führung durch den Charterer findet nicht statt.

§ 2 Leistungsumfang

Der Vermieter stellt die gebuchte Yacht einschließlich eines erfahrenen Skippers für den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarte Strecke zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang (Dauer, Zustiegs- und Endpunkt, Personenzahl, ggf. Verpflegung) ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Der Skipper trifft alle nautischen Entscheidungen, insbesondere zu Streckenführung, Geschwindigkeit, Liegeplätzen, Wetterbedingungen und Sicherheit, eigenverantwortlich. Anweisungen des Charterers oder der Mitfahrer sind für den Skipper nicht bindend, soweit sie der Sicherheit von Besatzung, Fahrgästen, Schiff oder Dritten entgegenstehen.

§ 3 Zahlung

Die Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung in Höhe von 50 % ist spätestens 14 Tage vor Fahrtbeginn zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der gesamte Betrag sofort fällig.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, die gebuchte Fahrt nach vorheriger Ankündigung anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Rücktritt und Stornierung durch den Charterer

Tritt der Charterer vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurück, fallen folgende Stornogebühren an, sofern keine kostenfreie Umbuchung möglich ist:

  • bis 30 Tage vor Fahrtbeginn: 25 % des Mietpreises
  • 29 bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Mietpreises
  • 13 bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 75 % des Mietpreises
  • ab 6 Tagen vor Fahrtbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises

Dem Charterer steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 14 Tage vor Fahrtbeginn einmalig kostenfrei möglich, danach wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,– erhoben.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 5 Wetter, Absage und höhere Gewalt

Bei Windstärken, Sturm-, Gewitter- oder Hochwasserwarnungen sowie sonstigen Umständen, die nach Einschätzung des Skippers eine sichere Durchführung der Fahrt nicht zulassen, ist der Vermieter berechtigt, die Fahrt zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder der bereits gezahlte Mietpreis vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Charterers, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen.

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Schleusensperrungen) sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt; bereits geleistete Zahlungen werden anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

§ 6 Verhalten an Bord

Der Charterer und seine Mitfahrer verpflichten sich, den Anweisungen des Skippers, insbesondere zu Sicherheit, Sitzordnung, Rauchverbot, Umgang mit der Ausrüstung und Verhalten an Bord, Folge zu leisten.

Die maximale Personenzahl gemäß Schiffszulassung darf nicht überschritten werden. Mitgeführte Tiere bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Skipper ist berechtigt, einzelne Personen bei grobem Fehlverhalten, erkennbarer Gefährdung der Sicherheit oder erheblicher Alkoholisierung von der Fahrt auszuschließen oder die Fahrt vorzeitig zu beenden; ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht.

Das Mitführen gefährlicher Gegenstände oder Stoffe sowie offenes Feuer sind nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich vom Skipper erlaubt.

§ 7 Versicherung und Haftung

Für die Yacht besteht eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Die Versicherung deckt keine vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Charterer oder seine Mitfahrer herbeigeführten Schäden.

Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Vermieters oder seines Skippers beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und insgesamt auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

Der Charterer haftet für Schäden an der Yacht, der Ausrüstung oder Dritten, die er oder seine Mitfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen durch den Charterer oder seine Mitfahrer werden die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

Schäden sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bei Beendigung der Fahrt, anzuzeigen.

§ 8 Pünktlichkeit und Fahrtdauer

Der Charterer hat sicherzustellen, dass er und seine Mitfahrer pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am Zustiegsort erscheinen. Bei Verspätung verkürzt sich die Fahrtzeit entsprechend, ohne dass ein Anspruch auf Verlängerung oder Erstattung besteht.

Eine Verlängerung der gebuchten Fahrtzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Skippers und gegen gesonderte Berechnung möglich.

§ 9 Bereitstellung und Ausfall

Kann die gebuchte Yacht aus technischen oder sonstigen vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der Vermieter bemüht, eine gleichwertige Ersatzyacht zu stellen. Gelingt dies nicht, wird der bereits gezahlte Mietpreis vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

§ 10 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

Stand: 30.06.2026