Neue Regeln für Sportboote auf dem Rhein ab 1. April 2023

bootspruefung.de | 22.03.2023 14:31 Uhr

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22.03.2023 14:31 Uhr

Neue Regeln für Sportboote auf dem Rhein ab 1. April 2023

Der Rhein ist neben der Berufsschif­f­fahrt auch ein be­lieb­ter Fluss für die Frei­zeit­schif­f­fahrt. Er bietet tolle Ziele für eine Bootstour mit dem eigenen Boot. Im Ver­gleich zu den meis­ten an­de­ren Bin­nen­ge­wäs­sern Deutsch­lands muss­te man bei ei­ner Ent­de­ckungs­tour mit dem Sport­boot auf dem Rhein bisher be­son­de­re Re­geln be­ach­ten. Diesbezüglich gibt es nun gute Nachrichten! Ab dem 1. April 2023 werden die bis­he­ri­gen Re­geln ge­lo­ckert.


Die neu­en Re­geln ab 1. April 2023


Ab dem 1. April 2023 gilt auf dem Rhein die Sportbootführerschein-Pflicht erst für Boote ab 11,03 kW/15 PS (Ver­bren­nungs­mo­tor) bzw. für Boote ab 7,5 kW/10,2 PS (E-Motor). Diese Regelung entspricht den Vorschriften auf den meisten anderen Binnengewässern in Deutschland. Bis­her durf­te man auf dem Rhein ein Sport­boot nur mit bis zu 3,68 kW/5 PS ohne Bootsführerschein füh­ren.


Wenn man auf dem Rhein ein Sport­boot mit mehr als 15 PS (Verbrenner) bzw. mit mehr als 10,2 PS (E-Motor) füh­ren möchte, braucht man dazu den Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen (un­ter Mo­tor). Die neue Regelung sieht vor, dass dieser Schein bis zu einer Bootslänge von 20 m auf dem Rhein gültig ist – wie auch auf den meisten anderen Binnengewässern Deutschlands. Vorher lag diese Grenze auf dem Rhein bei 15 m. Für Boote mit ei­ner Län­ge von 20 bis 25 m ist das sogenannte Sport­pa­tent vor­ge­schrie­ben.


Aktualisierung der Prü­fungs­fra­gen in den Führerschein-Fragebogen


Manche Prü­fungs­fra­gen in den Fra­ge­bo­gen zum Sport­boot­füh­rer­schein-See und Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen beziehen sich auf den Rhein und nutzen noch die al­ten Re­geln als Grundlage.


Das Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Di­gi­ta­les und Ver­kehr (BMDV) hat angegeben, dass die ent­spre­chen­den Prü­fungs­fra­gen vor­aus­sicht­lich zum 3. Quar­tal 2023 aktualisiert werden. Über die genaue Umsetzung gibt es aktuell noch keine weiteren Informationen.


So­bald die Än­de­run­gen in den of­fi­zi­el­len Prü­fungs­bo­gen in Kraft tre­ten, wer­den natürlich alle Prü­fungs­fra­gen in der Mo­bi­le-App von Bootspruefung.de und auf der Web­sei­te direkt aktualisieren.


Weitere Infos zum Thema findet ihr im Blog-Beitrag von Bootspruefung.de.


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