Bootsführerschein – Mindestalter

bootspruefung.de | 13.02.2023 13:09 Uhr

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13.02.2023 13:09 Uhr

Bootsführerschein – Mindestalter

Viele Was­ser­sport­be­geis­ter­te sind be­reits als Ju­gend­li­che auf dem Was­ser un­ter­wegs und möch­ten nach ei­ni­ger Zeit ger­ne ein grö­ße­res Boot füh­ren. Für je­den amt­li­chen deut­schen Boots­füh­rer­schein ist ein Min­dest­al­ter vor­ge­schrie­ben.

Wir zeigen euch hier einen Überblick über die Bootsführerscheine und welches Mindestalter für welchen Schein vorgeschrieben ist.

Sportbootführerschein

Der Sportbootführerschein ist der gängigste Bootsführerschein in Deutschland. Den Sportbootführerschein gibt es in drei Ausführungen: als Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen) unter Motor und unter Segel und als Sportbootführerschein-See (SBF-See).

SBF-Binnen unter Motor

Der Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen unter Motor gilt auf deut­schen Bin­nen­schiff­fahrts­stra­ßen und be­rech­tigt zum Füh­ren von Sport­boo­ten, die über ei­nen Ver­bren­nungs­mo­tor mit mehr als 15 PS oder ei­nen Elek­tro­mo­tor mit mehr als 10,2 PS An­triebs­leis­tung ver­fü­gen (auf dem Rhein mit mehr als 5 PS).

Für den Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen unter Motor muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

SBF-Binnen unter Segel

Der Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen un­ter Se­gel be­rech­tigt zum Füh­ren von Se­gel­boo­ten mit mehr als 6 qm Se­gel­flä­che auf be­stimm­ten Schiff­fahrts­stra­ßen in Ber­lin und Bran­den­burg so­wie auf ei­ni­gen Ge­wäs­sern in an­de­ren Bun­des­län­dern, die un­ter Lan­des­ver­wal­tung ste­hen. 

Ge­ne­rell herrscht auf deut­schen Ge­wäs­sern kei­ne Se­gel­schein­pflicht (Aus­nah­me: die genannten Gewässer – es ist immer empfehlenswert, sich vorab über die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Gewässers zu informieren). Auf den meis­ten Ge­wäs­sern Deutsch­lands darf man also ohne Se­gel­schein se­geln und be­nö­ti­gt nur ei­nen Sportbootführerschein, wenn das Se­gel­boot ei­nen Ver­bren­nungs­mo­tor mit mehr als 15 PS oder ei­nen Elek­tro­mo­tor mit mehr als 10,2 PS An­triebs­leis­tung hat. Selbst­ver­ständ­lich muss man sich auch ohne Boots­füh­rer­schein an die Ver­kehrs­re­geln hal­ten. Wichtige theo­re­ti­sche Grund­kennt­nis­se, z. B. Die Aus­weich­re­geln zwi­schen Boo­ten sollte man unbedingt kennen – auch wenn man füh­rer­schein­frei se­geln darf.

Für den Sport­boot­füh­rer­schein-Bin­nen un­ter Se­gel muss man mindestens 14 Jah­re alt sein.

SBF-See

Der Sport­boot­füh­rer­schein-See gilt auf deut­schen Küs­ten­ge­wäs­sern und be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Sport­boo­tes, das ei­nen Ver­bren­nungs­mo­tor mit mehr als 15 PS oder ei­nen Elek­tro­mo­tor mit mehr als 10,2 PS An­triebs­leis­tung hat.

Für den Sport­boot­füh­rer­schein-See muss man mindestens 16 Jahre alt sein.

Bodenseeschifferpatent

Der wichtigste Bootsführerschein neben dem Sportbootführerschein ist das Bodenseeschifferpatent:

Bodenseeschifferpatent unter Motor (Kat. A)

Das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent un­ter Mo­tor (Kat. A) be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Sport­boo­tes mit mehr als 6 PS An­triebs­leis­tung auf dem Bo­den­see.

Für das Bodenseeschifferpatent unter Motor muss man mindestens 18 Jah­re alt sein.

Bodenseeschifferpatent unter Segel (Kat. D)

Das Bo­den­see­schif­fer­pa­tent un­ter Se­gel (Kat. D) be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Sport­boo­tes  mit mehr als 12 qm Se­gel­flä­che auf dem Bo­den­see. Richtig gelesen, auf dem Bodensee braucht man den Segelschein ab 12 qm Segelfläche – nicht wie auf den meisten anderen Gewässern in Deutschland, auf denen man ohne Führerschein mit Segelbooten fahren darf.

Für das Bodenseeschifferpatent unter Segel muss man mindestens 14 Jah­re alt sein.

Binnen- und Seefunkscheine

Neben den Bootsführerscheinen gibt es noch die Funkscheine. Ist auf dem eigenen oder dem geliehenen Boot eine Funkanlage verbaut, muss man das entsprechende Funkzeugnis haben, um das Boot führen zu dürfen. Sobald eine Funk­anlage an Bord verbaut ist, muss sie aus Sicherheitsgründen benutzt werden und dazu braucht man das entsprechende Funkzeugnis. 

UKW-Sprech­funk­zeug­nis für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk (UBI)

Das UKW-Sprech­funk­zeug­nis für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk (UBI) be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Boo­tes mit ei­ner UKW-Sprech­funk­an­la­ge auf Bin­nen­schiff­fahrts­stra­ßen. 

Das Min­dest­al­ter für das UKW-Sprech­funk­zeug­nis für den Bin­nen­schiff­fahrts­funk (UBI) liegt bei 15 Jahren.

Short Range Certificate (SRC)

Das Be­schränkt Gül­ti­ge Funk­be­triebs­zeug­nis ("Short Ran­ge Cer­ti­fi­ca­te" – SRC) be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Boo­tes mit ei­ner UKW-Sprech­funk­an­la­ge auf dem Meer (Küs­ten­ge­wäs­ser). 

Das Min­dest­al­ter für das Be­schränkt Gül­ti­ge Funk­betriebs­zeugnis (Short Ran­ge Cer­ti­fi­ca­te – SRC) liegt bei 15 Jahren.

Long Range Certificate (LRC)

Das All­ge­mein Gül­ti­ge Funk­be­triebs­zeug­nis ("Long Ran­ge Cer­ti­fi­ca­te" – LRC) be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Boo­tes mit ei­ner Ul­tra­kurz­wel­len-Sprech­funk­an­la­ge, ei­ner Grenz­wel­len/Kurz­wel­len-Sprech­funk­an­la­ge und ei­ner Sa­tel­li­ten-See­funk­an­la­ge auf dem Meer. In Küstennähe ist eine UKW-Funkanlage in der Regel ausreichend und es wird deshalb nur das SRC (siehe oben) benötigt. Grenzwellen- Kurzwellen- und Satelliten-Seefunkanlagen werden in der Regel nur benutzt, wenn man sich weit von der Küste entfernt, z. B. bei einer Atlantiküberquerung. 

Das Min­dest­al­ter für das All­ge­mein Gül­ti­ge Funk­betriebs­zeugnis (Long Ran­ge Cer­ti­fi­ca­te – LRC) liegt bei 18 Jah­ren.


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